Slow Sundays Klöntal
Informationen für Besucherinnen und Besucher zu den Slow Sundays im Klöntal
Am 28. Juni, 26. Juli und 30. August 2026 gilt im Klöntal von 07:00 bis 19:00 Uhr ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Dieses Fahrverbot gilt unabhängig vom Wetter oder Verkehrsaufkommen.
Die Zufahrt ins Klöntal wird dabei an zwei Kontrollpunkten personell gesperrt:
- Klöntalerstrasse bei Riedern
- Sackbergstrasse bei Hinter Sagg
Massgebend sind die Signalisation vor Ort sowie die offiziellen Anordnungen des Kantons. Die Verkehrsbeschränkung sieht das Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder an den genannten Sonntagen vor.
Die Slow Sundays sollen das Klöntal an einzelnen Sommersonntagen entlasten und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Das Fahrverbot richtet sich in erster Linie gegen privat motorisierte Tagesausflüge. Gleichzeitig gilt: Slow Sunday bedeutet nicht autofrei. Auch an diesen Tagen bleiben der öffentliche Verkehr und ausnahmeberechtigte Fahrten möglich.
Für wen gilt das Fahrverbot – und wer ist ausgenommen?
Vom Fahrverbot betroffen sind grundsätzlich Motorfahrzeuge. E-Bikes bis 45 km/h bleiben erlaubt.
Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:
- Anwohnerinnen und Anwohner
- Ferienhausbesitzende
- Übernachtende Hotel- und Campinggäste mit Buchungsbestätigung
- Gewerbetreibende im Klöntal, Zulieferer und Angestellte
- Dringende land- und forstwirtschaftliche Transporte
- Menschen mit einer Parkkarte für behinderte Personen
- Blaulichtorganisationen und Strassenunterhaltsdienste
- Abfliessender Individualverkehr aus dem Klöntal
- Öffentlicher Verkehr
Wichtig für Gäste: Wer im Klöntal übernachtet, darf grundsätzlich zufahren. Bei der Kontrolle muss jedoch eine Buchungsbestätigung vorgezeigt werden.
Wichtig zu wissen:
Slow Sundays unterscheiden sich zu den bereits bekannten temporären Sperrungen bei hohem Verkehrsaufkommen. Diese bisherigen Sperrungen bleiben weiterhin möglich, wenn die Verkehrslage oder besondere Gefahrensituationen es erfordern. Der Unterschied ist:
- Slow Sunday = festes Fahrverbot an drei Sonntagen im Sommer von
07:00 - 19:00 Uhr - Temporäre Sperrung = situative Massnahme bei Überlastung oder Gefahr
Anreise am Slow Sunday:
Wer das Klöntal an einem Slow Sunday besuchen möchte, reist am besten mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder mit dem Velo / E-Bike an. Bitte beachten Sie: Auch an Slow Sundays kann es weiterhin berechtigten Fahrzeugverkehr sowie Busverkehr geben. Rücksicht und Aufmerksamkeit bleiben deshalb wichtig.
HÄUFIGE FRAGEN:
Was muss ich als Anwohner/in beachten?
Mit einem festen Wohnsitz im Klöntal (nicht Ferienhaus) können Sie bei der Parkraumbewirtschaftung um Ausstellung einer Ausnahmebewilligung bitten. Die Ausnahmebewilligung wird auf ein einziges Fahrzeugkontrollschild pro Anwohner/in oder Ausnahmeberechtigten ausgestellt. Bei Miet- und Pachtverhältnissen entscheidet die/der Eigenheimbesitzer/in, welches Fahrzeugkontrollschild angegeben wird.
Kontakt via E-Mail oder Telefon: parkieren@glarus.ch / 058 611 87 37
Was muss man als Ferienhausbesitzer/in beachten?
Ferienhausbesitzende können auf Anfrage bei der Parkraumbewirtschaftung um Ausstellung einer Ausnahmebewilligung bitten. Die Ausnahmebewilligung wird auf ein einziges Fahrzeugkontrollschild pro eingetragenem Grundeigentum ausgestellt. Bei Miet- und Pachtverhältnissen entscheidet die/der Eigentümer/in, welches Fahrzeugkontrollschild für eine Ausnahmebewilligung bei der Gemeinde Glarus angegeben wird.
Kontakt via E-Mail oder Telefon: parkieren@glarus.ch / 058 611 87 37
Kann ich als Tagesgast mit dem Auto ins Klöntal fahren?
Ohne Ausnahmebewilligung nicht. Das Fahrverbot richtet sich primär an privat motorisierte Tagesbesuche.
Darf ich ins Klöntal fahren, wenn ich dort übernachte?
Ja, übernachtende Hotel- und Campinggäste gehören zu den Ausnahmen. Eine Buchungsbestätigung muss jedoch vorhanden sein.
Ist das Klöntal an Slow Sundays komplett autofrei?
Nein. Ausnahmeberechtigte Fahrten und der öffentliche Verkehr bleiben möglich.
Sind Taxis zugelassen?
Nein. Der Kanton nennt beim öffentlichen Verkehr ausdrücklich den Busbetrieb, nicht aber Taxis.
Können trotzdem weitere Sperrungen vorkommen?
Ja. Unabhängig von den Slow Sundays können die Zufahrtsstrassen ins Klöntal bei übermässigem Verkehrsaufkommen oder besonderen Gefahrensituationen weiterhin temporär gesperrt werden.
Gesetzliche Grundlagen: