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Handwerker, Serviceunternehmer

Serviceunternehmern und Handwerkern stehen verschiedene Bewilligungen zur Verfügung:

  • Serviceunternehmer Zone 1+2, Tagesbewilligung (kann von 1 bis 5 Tage gebucht werden).
  • Serviceunternehmer Zone 1+2, Jahresbewilligung (Erteilung auf Gesuch, mind. 1 Jahr)
  • Serviceunternehmer Zone 1+2, Poolbewilligung (Erteilung auf Gesuch, mind. 1 Monat)

Poolbewilligung
Ein Serviceunternehmen kann eine unbestimmte Anzahl Fahrzeuge, die auf den eigenen Betrieb eingelöst sind, registrieren. Diese Bewilligung gilt dann für alle registrierten Fahrzeuge, wobei pro Bewilligung z.B. bei der Pool 3 Bewilligung gleichzeitig nur drei der registrierten Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

Beispiel:
Bewilligung "Serviceunternehmer Pool 3"
Ein Unternehmer besitzt neun Servicefahrzeuge, welche er bei der Registrierung seines Unternehmens auf ParkingPay seinem Fahrzeug-Pool zuweist.
Da mindestens drei seiner im Fahrzeug-Pool registrierten Fahrzeuge oft oder mehrheitlich in Glarus eingesetzt werden, benötigt er drei Bewilligungen. Für die Verrichtung von Arbeiten dürfen somit höchstens drei aller registrierten Fahrzeuge gleichzeitig in Glarus parkiert werden.
Um die Anzahl gleichzeitig parkierter Fahrzeuge kontrollieren zu können, muss durch den Lenker, welcher ein Fahrzeug parkiert, für die Aktivierung einer Bewilligung auf ihrem Smartphone ein Parkvorgang gestartet werden. Damit die Bewilligung nach der Wegfahrt für die übrigen registrierten Fahrzeuge wieder zur Verfügung steht, sollte der Parkvorgang wieder gestoppt werden.
Sind alle drei gekauften Bewilligungen belegt, müssen jedoch weitere Fahrzeuge aus dem Pool parkiert werden, können über die ParkingPay-App für eine beliebige Anzahl Fahrzeuge zusätzliche Tagesbewilligungen für Serviceunternehmer bezogen werden.
Die Pool-Bewilligungen können wahlweise als Monats- oder Jahresbewilligung bezogen werden.

 

Voraussetzungen
Um eine Bewilligung für Bau- und Serviceunternehmen (Handwerker) beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss als Handwerkerfahrzeug (Lieferwagen oder Ähnliches) klar erkennbar und ausschliesslich für den Arbeitseinsatz bestimmt sein (z.B. Transport von Baumaterial, Geräten und Werkzeugen; Montage-, Service-, Revisions-, Installations- oder Unterhaltsarbeiten).
  • Das Fahrzeug muss auf die eigene Firma oder auf jene eines Subunternehmens des antragstellenden Unternehmens zugelassen und für die Durchführung der Handwerksarbeiten unerlässlich sein.
  • Für gewöhnliche Personenwagen, insbesondere für private Fahrzeuge von Geschäftsinhabern und Angestellten, werden keine Handwerkerbewilligungen erteilt.

Unternehmer, welche nur gelegentlich in Glarus Arbeiten ausführen, haben die Möglichkeit, unter ParkingPay eine Tagesbewilligung für Serviceunternehmer zu lösen.

Die Freigabe der Kennzeichen wird durch die zuständige Stelle bei der Gemeinde geprüft. Bei einem Kontrollschilderwechsel muss die Freigabe neu beantragt werden.

Geltungsbereich
Bewilligungen für Serviceunternehmen ermöglichen die Nutzung der öffentlichen Parkplätze, welche zeitlich beschränkt sind, solange der Arbeitseinsatz dauert. In der Regel von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 19.00 Uhr. Dabei sind die Parkplätze in der Blauen Zone sowie in den Zonen 2 und 3 zu benutzen. Vor 08:00 Uhr ist keine Bewilligung erforderlich. Insbesondere gibt es keine Garantie für einen bestimmten, freien Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote, Parkverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung, usw.) der Serviceunternehmerbewilligung vor. Fahrzeuge, welche aufgrund ihres Einsatzzweckes nicht in einem markierten Parkfeld abgestellt werden können, geniessen eine Sonderregelung und müssen vorab bei der Abteilung Parkraumbewirtschaftung oder bei der Abteilung Bau und Umwelt gemeldet werden.

Rechtliches

  • Parkplätze mit zentralen Parkuhren dürfen mit der Serviceunternehmerbewilligung nicht belegt werden.
  • Die Handwerkerbewilligung gilt während der gelösten Zeit und muss vor deren Einsatz gebucht sein.
  • Bei Fahrzeugen mit einer Pool-Bewilligung muss die Bewilligung vor oder während des Parkvorgangs aktiviert werden.
  • Sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht mehr gegeben (z.B. Geschäftsaufgabe), ist die Bewilligung rückgängig zu machen. Bei wiederholten Verletzungen der Bestimmungen kann die Handwerkerbewilligung entzogen werden.

Ihre Vorteile

  • Serviceunternehmer-Tagesbewilligungen können jederzeit online und über ein Smartphone selbst gekauft und verwaltet werden.
  • Über die App kann via Smartphone von unterwegs aus eine Parkbewilligung gelöst werden.
  • Ist in der gesamten Schweiz anwendbar (sofern ParkingPay-Funktion angeboten).
  • Über den Online-Account ist jederzeit eine Kostenübersicht verfügbar.
  • Es müssen keine Parkkarten im Fahrzeug hinterlegt oder unter den Fahrzeugen ausgetauscht werden.

 

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