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Übersicht

Strassenraum – erhöhte Sicherheit
Unterschiedliche Ansprüche an die zunehmende Mobilität führen zu Konflikten. Der Druck auf den Strassenraum steigt. Besonders auf engem Raum entstehen kritische Situationen: Pendler parkieren im Wohnquartier, der öffentliche Strassenraum dient als «Laternengarage», Parkplätze im Zentrum sind für Kunden nicht frei, Fahrzeuge behindern Fussgänger und Rettungseinsätze. Das Parkierungskonzept sorgt für klare Verhältnisse und erhöht die Sicherheit aller Mobilitätsteilnehmer.

Grundlage – im Auftrag der Bevölkerung
Am 22. März 2013 beschloss die Gemeindeversammlung Glarus ihren ersten Richtplan. Der Auftrag: eine nachhaltige Lösung für den Umgang mit dem öffentlichen Parkraum. An zwei öffentlichen Veranstaltungen trafen sich rund 160 Teilnehmende. Eine Begleitgruppe mit 15 Vertreterinnen und Vertretern aus Interessenverbänden, Wirtschaft und Politik konkretisierte die Inhalte. Resultat war ein Konzept entlang der Ziele der Richt- und Legislaturplanung, das die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt. Die Gemeindeversammlung Glarus beschloss das neue Parkierungskonzept am 27. Mai 2016 deutlich.

Parkraumbewirtschaftung – lenkend und regulierend
Die Bewirtschaftung fördert die optimale Nutzung des öffentlichen Parkraums. Dadurch steht die richtige Anzahl Parkplätze zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereit. Das Parkierungskonzept regt zu einem bewussteren Mobilitätsverhalten an. Dies entlastet Strassenräume und Plätze und macht Begegnen, Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Geniessen im Kantonshauptort für alle attraktiver.

Regeln für alle
Das öffentliche Parkplatzangebot der Gemeinde Glarus kombiniert die unterschiedlichen Alltagsbedürfnisse mit den vorhandenen Kapazitäten und optimiert die Nutzung des öffentlichen Raums. Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG), das Strassengesetz des Kantons Glarusdie Verkehrsregelverordnung (VRV) sowie die Signalisationsverordnung (SSV) regeln die Grundlagen, die auch in der Gemeinde Glarus gelten. Die gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde finden Sie in der Parkierungsverordnung und dem Vollzugsreglement zur Parkierungsverordnung.