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Langzeit- und Nachtparkieren

Sie sind in der Gemeinde Glarus angemeldet, wohnen in der Zone 1 (Zentrum) oder Zone 2 (zentrumsnahe Gebiete) und möchten länger auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren? Oder Sie pendeln mit dem Auto regelmässig nach Glarus? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Tages-, Monats- oder Jahresbewilligungen. Diese erhalten Sie bei ParkingPay oder im Gemeindehaus Glarus. Im folgenden Übersichtsplan ist ersichtlich, wo sich welche Parkraumzone befindet.

Autopendler und Besucher von ausserhalb der Zonen 1 und 2
Eine Besucher- oder Pendlerbewilligung benötigen Personen, welche länger als die zulässige, kostenfreie Parkzeit auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren. Inhaber einer dieser Bewilligungen können ihre Fahrzeuge zeitlich unbeschränkt, also während 24 Stunden pro Tag an jedem Tag des Jahres, auf allen Parkfeldern – ausgenommen in der blauen Zone und auf Parkfeldern mit zentraler Parkuhr – abstellen. Im Gegensatz zur Besucherbewilligung kann die Pendlerbewilligung auf zwei Kontrollschilder ausgestellt werden, wobei jeweils nur eines der registrierten Fahrzeuge öffentlich parkiert sein darf.

Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die entsprechenden Bewilligungen.

Adressverzeichnis Zone 1 (Bewilligung gilt ausschliesslich für den Sektor 11)

Adressverzeichnis Zone 2 (Bewilligung gilt ausschliesslich für die Zone 2)

Übersicht Bewilligungen

Nachtparkieren in der ganzen Gemeinde
Das regelmässige Parkieren nachts im ganzen Gebiet der Gemeinde Glarus (Glarus, Netstal, Riedern Ennenda) gilt als nächtliches Dauerparkieren und bedarf der Nachtparkbewilligung gegen Gebühr. Fahrzeugbesitzer, die sich nicht darüber ausweisen können, dass ihnen ein ausübbares Recht zusteht, ihre Fahrzeuge während der Nacht auf privatem Grund zu parkieren, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Parkbewilligung für die entsprechende Zone zu beziehen.

Die Nachtparkbewilligung ist zwischen 19.00 und 08.00 Uhr im gesamten Gemeindegebiet nötig und gültig. Zudem ist sie auch erforderlich, wenn ein Fahrzeug nur teilweise auf öffentlichem Grund abgestellt wird bzw. das Auto nicht mit allen vier Rädern auf der privaten Liegenschaft Platz hat oder abwechslungsweise an unterschiedlichen Orten parkiert wird. In den Anwohnerbewilligungen Zone 11, Zone 2 und in der Pendlerbewilligung ist die Nachtparkbewilligung bereits enthalten.

Das dauerhafte Parkieren von Anhängern und Anhängerzügen ist im ganzen Gemeindegebiet untersagt. Für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen werden keine Bewilligungen ausgestellt.

Im Übersichtsplan ist ersichtlich, wo sich die Parkraumzonen und Bezahlparkplätze befinden.