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Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie uns Ihre Fragen rund um das Parkieren in Glarus. Wir beantworten sie gerne. Einige häufige Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Darf mit der Anwohnerbewilligung 1 (Zentrum) auch in der Zone 2 (zentrumsnahe Gebiete) parkiert werden?
Ja – umgekehrt gilt das aber nicht: Die Anwohnerbewilligung 2 ist ausschliesslich zur Parkierung in der Zone 2 ausgestellt. In der Zone 1 kann mit der Anwohnerbewilligung Sektor 11 gemäss dem Übersichtsplan parkiert werden.

Wo darf mit der Anwohnerbewilligung 2 parkiert werden?
Die Anwohnerbewilligung 2 gilt für die ganze Zone 2 (zentrumsnahe Gebiete) und das übrige Gemeindegebiet. Auf Parkplätzen mit zentraler Parkuhr ist die Pendlerbewilligung nicht gültig.

Kann für ein Verkaufsgeschäft, Büro usw. eine Anwohnerbewilligung bezogen werden?
Nein – Anwohnerbewilligungen können ausschliesslich von Privatpersonen mit festem Wohnsitz in Glarus erworben werden. Für Arbeitnehmende von ausserhalb sind Pendlerbewilligungen erhältlich. Kunden profitieren von kostenlosem Kurzzeitparkieren mit der Parkscheibe (eine Stunde in der Zone 1, drei Stunden in der Zone 2).

Wann benötige ich eine Pendlerbewilligung?
Personen mit Arbeitsort Glarus, die ihr Fahrzeug regelmässig tagsüber länger als eine Stunde (Zone 1, Zentrum) bzw. drei Stunden (Zone 2, zentrumsnahe Gebiete) abstellen, benötigen eine Pendlerbewilligung. Wer weniger als ein- bis zweimal pro Woche werktags mit dem Auto nach Glarus pendelt, für den lohnen sich Tagesbewilligungen à CHF 5.

Wo darf mit der Pendlerbewilligung parkiert werden?
Mit der Pendlerbewilligung darf in der Zone 2 (zentrumsnahe Gebiete) zeitlich unbeschränkt parkiert werden. In der Blauen Zone und auf Parkplätzen mit zentraler Parkuhr ist die Pendlerbewilligung nicht gültig.

Wie lange darf in der Zone 1 (Zentrum) parkiert werden?
Die Parkierungsdauer in der Zone 1 beträgt eine Stunde. Für diese Stunde
fallen keine Gebühren an. Einzelheiten zum Einstellen der Parkscheibe finden Sie auf deren Rückseite.

Wie lange darf in der Zone 2 (zentrumsnahe Gebiete) gratis parkiert werden?
Die kostenlose Parkierung in der Zone 2 beträgt drei Stunden. Stellen Sie einfach die blaue Parkscheibe ein und legen Sie diese gut sichtbar auf das Armaturenbrett.

Darf die Parkscheibe nachgestellt werden?
Nein – das Nachstellen der Parkscheibe ist ebenso unzulässig wie im Parkfeld einige Zentimeter vor- und zurückzufahren. Das Fahrzeug muss nach Ablauf der zulässigen Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden.

Gibt es eine Garantie für einen bestimmten Parkplatz?
Nein – weder die Parkscheibe noch eine Bewilligung sind eine Garantie für einen bestimmten, freien Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale wie Fahrverbote sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der freien Parkierung vor.

Muss ich nachts Parkgebühren bezahlen?
Wenn das Auto regelmässig nachts auf öffentlichem Grund steht ist eine  Nachtparkbewilligung erforderlich. In den Anwohnerbewilligungen 11 und 2 ist die Nachtparkbewilligung bereits enthalten.

Welche Ortsteile sind von der Nachtparkbewilligung betroffen?
Eine Nachtparkbewilligung ist in allen Ortsteilen – Netstal, Riedern, Glarus und Ennenda – erforderlich, sofern Motorfahrzeuge regelmässig öffentlichem Grund abgestellt werden. Dies unabhängig davon, ob die Fahrzeuge ständig auf demselben oder abwechslungsweise auf unterschiedlichen Plätzen im Gemeindegebiet von Glarus parkiert werden.

Wieso kostet eine Nachtparkbewilligung gleich viel wie eine Anwohnerbewilligung 11 oder 2?
Es geht um die Gleichbehandlung aller Anwohner im gesamten Gemeindegebiet. In den Anwohnerbewilligungen 11 (Zentrum) und 2 (zentrumsnahe Gebiete) ist die Nachtparkbewilligung enthalten. Im übrigen Gemeindegebiet (Zone 3) können die Anwohner tagsüber kostenlos parkieren (beachten Sie die Hinweise auf andere Regelungen vor Ort).

Können mit einer Bewilligung mehrere Fahrzeuge parkiert werden?
Auf einer Anwohner- bzw. Pendlerbewilligungen könne maximal zwei Fahrzeuge registriert werden, wobei nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig auf öffentlichem Grund parkiert werden dürfen.
Die Registration eines zweiten Fahrzeuges muss zudem bei der Gemeinde beantragt werden. Ein zweites Fahrzeug, das in der Parkingpay-App aufgeführt wird, ist nicht automatisch in der Bewilligung registriert.

Was muss unternommen werden, wenn die Parkuhr nicht funktioniert?
Wenn die Bezahlung mit der Park-App oder der Parkuhr wegen einer technischen Störung nicht funktioniert, muss man eine andere Bezahlmethode (z. B. Münzen oder eine andere App wie TWINT, ParkingPay oder EasyPark) verwenden oder – falls vorhanden - eine zweite Parkuhr mit derselben Zonenbezeichnung bzw. einen anderen Parkplatz aufsuchen. Tut man das nicht, kann trotzdem eine Busse ausgestellt werden.

Was muss unternommen werden, wenn ein Ersatzfahrzeug benutzt wird?
Wird an Stelle eines Fahrzeuges für das eine Anwohner-, Pendler-, oder Handwerkerbewilligung besteht ein Ersatzfahrzeug benutzt, kann im Ersatzfahrzeug die Ersatzfahrzeugbewilligung hinterlegt werden. Die Bewilligung kann auch im Gemeindehaus Glarus bezogen werden.