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Kurzzeitparkieren

Kurzzeitparkieren ist kostenlos
Im gesamten Gemeindegebiet ist das kurzzeitige Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen (ausgenommen Parkfeldern mit zentraler Parkuhr) kostenlos.

Im Zentrum (Blaue Zone, blau markierte Parkfelder) können Fahrzeuge eine Stunde kostenlos parkiert werden. Über die Mittagszeit gilt eine besondere Regelung (Anhang 3 Ziffer 1 (Art. 48a Abs. 1 und 2). Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.29 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. 

In der Zone 2, weiss markierte Parkfelder (ausgenommen Parkfelder mit zentraler Parkuhr), können Fahrzeuge drei Stunden kostenlos abgestellt werden.

Spätestens nach diesen zulässigen Parkzeiten müssen die Fahrzeuge wieder in den Verkehr eingefügt werden.

In beiden Zonen muss für das Kurzzeitparkieren an Werktagen (Montag bis und mit Samstag) zwischen 08.00 und 19.00 Uhr die Parkscheibe eingestellt und deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden   (wie Sie die Parkschreibe korrekt einstellen erfahren Sie auf der Rückseite Ihrer Parkscheibe oder in der Signalisationsverordnung im Anhang 3).

Parkplätze mit zentralen Parkuhren
Wer während mehrerer Stunden in Glarus ein öffentliches Parkfeld belegen will, kann an diversen Standorten mit zentralen Parkuhren gegen Bezahlung parkieren. Die Gebühren können mit Münzen an der Parkuhr, mit ParkingPay, mit easypark oder Twint beglichen werden. Die Tarife sind bei der Bezahlstation angeschrieben.

Wird eine Störung an einer Parkuhr festgestellt, gilt Folgendes:

  • Falls eine zweite Parkuhr mit derselben Zonen-Bezeichnung vorhanden ist, ist diese zu benutzen.
  • Alternativ kann die Zahlung online oder mit Münzen erfolgen.
  • Ist beides nicht möglich, muss das Fahrzeug entfernt werden.

Nachts von 19.00 bis 08.00 Uhr besteht in der ganzen Gemeinde Glarus für das regelmässige Dauerparkieren eine Gebührenpflicht.

Im Übersichtsplan ist ersichtlich, wo sich die Parkraumzonen befinden.