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Parkbussen

Informationsbroschüre zur QR-Busse 

Sie haben die Möglichkeit, den Ordnungsbussenbetrag fristgerecht innert 30 Tagen zu bezahlen, somit wird die Angelegenheit im anonymen Ordnungsbussenverfahren erledigt. Eine bezahlte Ordnungsbusse hat für Sie keine weiteren Folgen, mit der Bezahlung wird die Busse rechtskräftig (KOBV Art. 8; OBG Art.8 und 11).

Ist jemand anders für die Übertretung verantwortlich?
In diesem Fall geben Sie uns schriftlich die Personendaten der Lenkerin oder des Lenkers bekannt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Busse selbst zu bezahlen und das Inkasso selbständig mit der verantwortlichen Lenkerin respektive dem verantwortlichen Lenker zu regeln. Nach Bezahlung der Busse bestehen keine Forderungen mehr.

Sie wissen nicht mehr, wer mit Ihrem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übertretung unterwegs war?
Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Halterhaftung für Ordnungsbussen. Das heisst, dass, wenn der verantwortliche Lenker mit verhältnismässigem Aufwand nicht ermittelt werden kann, die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Busse bezahlen muss.

Bezahlen der Busse
Erfolgt die Zahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen, wird sie ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Halter ermittelt und eine Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist (10 Tage) verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wird das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eingeleitet.

Wie bezahle ich eine Ordnungsbusse?

  • Mittels Bussenportal www.bussen.glarus.ch
  • Mit dem ausgehändigten Einzahlungsschein
  • Bar vor Ort oder am Schalter bei der Abteilung Parkraumbewirtschaftung im Gemeindehaus Glarus.

Einsprachemöglichkeit
Zu den einzelnen Ziffern der Ordnungsbussenverordnung besteht grundsätzlich nur im ordentlichen Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.

Bei der Gemeinde Glarus können nur Einwände erhoben werden. Bestehen solche Einwände gegen eine Ordnungsbusse, so können diese innerhalb der Bedenkfrist bei der Gemeinde Glarus, Abteilung Parkraumbewirtschaftung, schriftlich eingereicht werden. Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat mit. Wird Ihr Einwand nicht gutgeheissen und der Bussenbetrag nach der Mitteilung des Resultats innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Glarus.

Häufig gestellte Fragen zu Parkbussen

Bei der Verwendung von ParkingPay, EASYPARK oder TWINT wurde aus Versehen das falsche Kontrollschild ausgewählt oder es wurde nicht richtig eingetippt. Die Parkgebühr für ein anderes Kontrollschild wurde aber für diesen Zeitraum entrichtet. Kann von der Busse abgesehen werden?
Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn man unter diesen Umständen eine Busse erhält, vor allem wenn man für diesen Zeitraum einen Beleg der entrichteten Parkgebühr vorweisen kann. Weil der Parkvorgang aber nicht auf das parkierte Fahrzeug lautete, wurde die Busse korrekt ausgestellt. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung muss deshalb an der Bezahlung der Busse festgehalten werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

Mir wurde eine Busse ausgestellt, obwohl ich in derselben Minute einen digitalen Parkvorgang (ParkingPay, EASYPARK oder TWINT) gestartet hatte. Wie ist so etwas möglich?
Sollte sich die verantwortliche Person vom parkierten Fahrzeug bereits entfernt haben, ohne zuvor die Parkgebühren entrichtet zu haben, ist also beim parkierten Fahrzeug niemand anzutreffen, so kann es zu einer Busse kommen. Die Kontrollorgane können nicht wissen, wie lange ein Fahrzeug schon an der Stelle steht. Bei der Beanspruchung einer öffentlichen und gebührenpflichtigen Parkfläche ist die Parkgebühr unverzüglich (vor Ort) zu entrichten.

Aufgrund einer technischen Störung konnte ich keinen digitalen Parkvorgang mit der Parkier-Applikation registrieren. Obwohl ich es mehrfach erfolglos mit der App versucht hatte, erhielt ich trotzdem eine Busse. Was hätte ich tun sollen?
Sollte die Registrierung eines digitalen Parkvorgangs nicht wie gewünscht funktionieren, sind Sie angehalten, die Parkuhr herkömmlich mit Münzgeld zu bedienen. Kann die Registrierung auch bei der Parkuhr nicht erfolgen, muss ein anderer Parkplatz aufgesucht werden.

Aufgrund einer technischen Störung bei der Parkuhr konnte ich keinen Parkvorgang abschliessen. Obwohl ich mehrfach erfolglos versucht hatte zu bezahlen, erhielt ich trotzdem eine Busse. Was hätte ich tun sollen?
Sollte die Registrierung bei der Parkuhr nicht wie gewünscht funktionieren, sind Sie angehalten, einen anderen Parkplatz aufzusuchen oder die Registrierung mit der ParkingPay- oder der Easypark-App vorzunehmen. Im Übrigen gibt es auf verschiedenen Parkplätzen mehrere Parkuhren mit der gleichen Zonenbezeichnung.

Obwohl das Fahrzeug nur kurz auf dem Trottoir abgestellt wurde, wurde mir eine Busse auferlegt. Muss das wirklich sein?
Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass auch bei einem Güterumschlag oder dem Ein- bzw. Aussteigenlassen von Personen (freiwilliges Halten) mind. 1,5 m freier Raum für Trottoir-Benutzer frei bleibt. Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, ausser Signale und Markierungen würden es erlauben. Auch beim Warten im parkierten Auto müssen die Parkgebühren bezahlt oder die Parkscheibe hinterlegt werden.

Ein Termin oder Besuch dauerte etwas länger als geplant. Für die Verzögerung kann ich selber nichts dafür. Deshalb wurde die zuvor entrichtete Parkzeit leicht überschritten. Kann in diesem Fall hinsichtlich der ärgerlichen Busse ein Auge zugedrückt werden?
Leider nicht. An der Bezahlung der Busse muss von Gesetzes wegen festgehalten werden. Der Gesetzgeber sieht in diesem Zusammenhang keine Sonderrechte oder Toleranzen vor, welche die Parkzeit überdauern.

Was gilt als parkieren und was nicht?
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- bzw. Ausstei­genlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

Ist es erlaubt, die Parkscheibe, ohne wegzufahren, neu einzustellen?
Ist das Parkieren zeitlich beschränkt, so müssen die Fahrzeuge spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit den Parkplatz verlassen; das bedeutet, dass das Fahrzeug wieder in den Verkehr eingefügt werden muss. Das blosse Verschieben des Autos innerhalb der Strasse auf ein anderes Parkfeld oder innerhalb des Parkplatzes ist verboten.