Behördenwahlen 2026
Gesamterneuerungswahlen 2026–2030
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 sind die Mitglieder diverser Gemeindebehörden sowie der Verwaltungsräte der Gemeindebetriebe wieder und neu zu wählen.
Mit der Gesetzesänderung im Gemeindegesetz (GS II E/2) bildet nicht mehr die Gemeindeversammlung, sondern der Gemeinderat seit dem 1. Januar 2026 die Wahlbehörde für die Behörden- und Verwaltungskommissionen, das Wahlbüro sowie die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gemeinde in den Organen der Zweckverbände. Mit der Gesetzesänderung im Gesetz über Schule und Bildung (GS IV B/1/3) wird der Gemeinderat neu auch Wahlbehörde für die Bildungskommission als Nachfolge der Schulkommission sein. Nur die Geschäftsprüfungskommission wird nach wie vor durch die Gemeindeversammlung gewählt.
Sollten Sie selbst an der Übernahme eines Engagements als Rats-, Behörden- oder Kommissionsmitglied Interesse haben, finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen zu den öffentlich ausgeschriebenen Behördenämtern:
Die Verwaltungsratsmitglieder der Gemeindebetriebe kandidieren alle erneut. Auch sie unterliegen der Neuwahl durch den Gemeinderat.