Fahrberechtigung Klöntal bei Sperrungen
Sie gehören zu den ständigen Anwohnern im Klöntal, sind Ferienhausbesitzer/in, Gastwirt/in, Servicemitarbeiter/in, Pächter/in einer Gemeindeliegenschaft, Landwirt/in, Älpler/in oder Besucher/in der Glärnischhütte mit Reservation.
An Spitzentagen im Sommer kann es vorkommen, dass die Klöntalerstrasse aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf Anordnung und in Absprache mit der Kantonspolizei ab Riedern gesperrt werden
muss (Aktuelle Info zur Strassensperrung) auf glarnerland.ch).
Damit Sie bei einer solchen Strassensperrung dennoch passieren können, gilt anstelle einer formellen Fahrbewilligung ab sofort dieses Schreiben als Beweismittel für den Durchlass bei den beauftragten Kontrollorganen. Sie können damit die Klöntaler- wie auch die Sackbergstrasse auch bei einer Vollsperrung befahren.
Die Erteilung der Fahrberechtigung für diese aussergewöhnlichen Situationen erfolgt im Sinne einer Selbstdeklaration. Die Bewilligung gilt nur für Personen (Familienmitglieder, Mitarbeitende, Gäste etc.)
welche diese tatsächlich benötigen. Die Gemeinde setzt damit eine möglichst einfache, auf Eigenverantwortung basierende Regelung um. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich um entsprechende Zurückhaltung bei der Weitergabe solcher Fahrberechtigungen. Zudem machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Form der Bewilligungserteilung in Absprache mit der Kantonspolizei auf Zusehen hin gilt und bei Missbrauch jederzeit widerrufen werden kann.
Bitte tragen Sie die nötigen Angaben in die untenstehende Fahrberechtigung ein und führen Sie das Schreiben und eine allfällige Reservationsbestätigung im Fahrzeug mit.
Fahrzeuge müssen nach Möglichkeit auf privatem Grund parkiert werden. An Fahrzeugen, die auf Gemeindeboden abgestellt werden, wird keine Haftung für Schäden übernommen. Die vorliegende Bewilligung gilt ausschliesslich für Motorräder und Personenwagen der Kat. B. bei einer Vollsperrung des Klöntals und ist nur für das Befahren der Klöntaler- und der Sackbergstrasse gültig. Gäste von Gasthäusern müssen zudem eine Reservationsbestätigung vorweisen.