Fumoir
Fumoirs sind einer Bewilligungspflicht unterstellt.
Bei der Einrichtung von Fumoirs sind die Richtlinien des Departements Sicherheit und Justiz vom Juni 2010 zu beachten.
Wesentlich ist, dass der Raum mit einer ausreichenden Lüftung ausgestattet ist und keine Personen in anderen rauchfreien Räumen durch Rauch belästigt werden. Insbesondere darf kein Rauchgeruch in die rauchfreien Gasträume gelangen.
Erfordert die Einrichtung des Fumoirs bauliche Massnahmen, die bewilligungspflichtig sind, ist ein Baugesuch einzureichen.
Formular "Gesuch für Fumoir im Gastgewerbe"