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Fumoir

Fumoirs sind einer Bewilligungspflicht unterstellt.

Bei der Einrichtung von Fumoirs sind die Richtlinien des Departements Sicherheit und Justiz vom Juni 2010 zu beachten.

"Richtlinien zur Anwendung der Bestimmungen zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 und zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen vom 28. Oktober 2009"

Wesentlich ist, dass der Raum mit einer ausreichenden Lüftung ausgestattet ist und keine Personen in anderen rauchfreien Räumen durch Rauch belästigt werden. Insbesondere darf kein Rauchgeruch in die rauchfreien Gasträume gelangen.

Erfordert die Einrichtung des Fumoirs bauliche Massnahmen, die bewilligungspflichtig sind, ist ein Baugesuch einzureichen. 

Formular "Gesuch für Fumoir im Gastgewerbe"

 

 

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