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Baubewilligungen

Adresse

Gemeinde Glarus
Baubewilligungen
Poststrasse 2a
8755 Ennenda
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Die Zivilschutzverordnung des Bundes (ZSV 520.11) gibt seit dem 01.01.2026 nach Art. 70 Abs. 1 vor, dass Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen von Gebäuden neu ebenfalls als Neubauten gelten und somit die Schutzraumbaupflicht beurteilt werden muss. In diesem Sinne bitten wir Sie zukünftig auch für solche Bauvorhaben das Meldeformular für den Schutzraumbau einzureichen.

Hauptaufgaben

  • Beratung und Unterstützung von Bauinteressierten in baurechtlichen Fragen
  • Beratung und Unterstützung von Bauinteressierten zu Fragen des Vorgehens zum Baubewilligungsverfahren
  • Prüfung von Bauprojekten und Baugesuchen
  • Baubewilligungsverfahren