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Bed & Breakfast

Anbieter von Bed and Breakfast sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, sofern sie ausschliesslich Frühstück und alkoholfreie Getränke anbieten.

Die Gemeinden erheben für das Beherbergen von Gästen Kurtaxen (Artikel 12 ff. des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus Tourismusentwicklungsgesetz, TEG).

Gästekontrolle bei Beherbergung
Gemäss Art. 21 ist eine Gästekontrolle zu führen. Die Beherbergerin oder der Beherberger hat sicherzustellen, dass die Gäste den Meldeschein nach den Angaben ihres amtlichen Ausweises korrekt ausfüllen und unterzeichnen.