Landratswahlen vom 14. Juni 2026
Im Jahr 2026 finden im Kanton Glarus die Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrates und des Landrates für die Amtsdauer 2026–2030 statt. Im Wahlkreis Glarus sind 18 Sitze zu vergeben.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sowie für die Listenverbindungen stellen wir Ihnen die entsprechenden Vorlagen zur Verfügung.
Meldung Listenverbindung_LR_Wahl_14.06.2026
Vorlage_LR_Listeneinreichung_LR_Wahl_14.06.2026
Termine
- Montag, 20. April 2026: spätester Termin zur Einreichung der Wahllisten
- Montag, 20. April 2026: spätester Termin zur Meldung von Listenverbindungen
- Freitag, 24. April 2026: Auslosung der Listennummern
Gemäss Art. 43 Abs. 2 Bst. c und Bst. f des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) haben die eingereichten Wahlvorschläge die folgenden Angaben zu enthalten:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie die jeweilige eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Vorgeschlagenen.
Gemäss Art. 43 Abs. 2 Bst. b GPR dürfen Wahlvorschläge nicht mehr Namen von wählbaren Personen enthalten, als Sitze im jeweiligen Wahlkreis zu besetzen sind. Die gleiche Person darf höchstens zweimal aufgeführt werden. Pro Wahlkreis darf eine Person nur auf einem Wahlvorschlag als kandidierende Person aufgeführt sein. Zudem ist für jeden Wahlvorschlag eine verantwortliche Person sowie eine Stellvertretung zu bezeichnen.
Einreichung der Unterlagen
Für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Meldung von Listenverbindungen sind die vorgesehenen Formulare zu verwenden. Die Unterlagen sind bis spätestens Montag, 20. April 2026 einzureichen:
- per Post (eintreffend) an:
Gemeinde Glarus
Gemeindekanzlei
Gemeindehausplatz 5
8750 Glarus - persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei
- oder per E-Mail an kanzlei@glarus.ch
Am Freitag, 24. April 2026, 17:30 Uhr, findet im Gemeindehaus in Glarus die Auslosung der Listennummern statt. Die Auslosung ist öffentlich, Interessierte sind dazu eingeladen.