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Ausländische Staatsangehörige

Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Ablauf und Gesetzesänderung per 1. Januar 2018

Sie interessieren sich für das Schweizer Bürgerrecht? Auf untenstehenden Erläuterungen finden Sie alle notwendigen Informationen über die Einbürgerung in der Gemeinde Glarus.

Voraussetzungen

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Wohnsitz:

Bund: 10 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt; tatsächlicher Aufenthalt muss jedoch 6 Jahre betragen).
Kanton und Gemeinde: 5 Jahre im Kanton, wovon die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde, in der das Bürgerrecht beantragt wird.

Für die Berechnung der 10 Jahre zählt der Aufenthalt mit einer

  • C- oder B-Bewilligung (Aufenthalt) ganz,
  • F-Bewilligung (vorläufig aufgenommen) halb,
  • L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) oder N-Bewilligung (Asylsuchende) nicht.

Hinweis: Wenn Sie im Besitze der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts sind, können Sie einen Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz vornehmen ohne das Einbürgerungsverfahren zu gefährden. Bei einem Wegzug ins Ausland wird das Verfahren in jedem Fall gegenstandslos.

Persönliche Eignung / Materielle Einbürgerungsvoraussetzungen

Eingebürgert werden kann nur, wer:

  • erfolgreich in die kantonale und kommunale Gemeinschaft integriert ist;
  • mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen vertraut ist;
  • in den vergangenen 3 Jahren keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengelder aufgrund einer selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit bezogen hat. Es sei denn, die Sozialgelder sind zurückbezahlt;
  • für den Zeitraum von 5 Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches, bis zum Abschluss des Verfahrens, beim Betreibungsamt keine Einträge über Verlustscheine oder Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder wegen ausstehenden Krankenkassenprämien hat;
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet;
  • die Werte der Bundesverfassung respektiert;
  • die Fähigkeit besitzt, sich im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache zu verständigen (mündlich Referenzniveau B1; schriftlich Referenzniveau A2 des allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachnachweise);
  • eine gesicherte Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie geordnete finanzielle Verhältnisse hat;
  • die Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder von minderjährigen Kindern, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird, unterstützt.

Registrierung der Personendaten beim zuständigen Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort
Vor der Einreichung des Einbürgerungsgesuches müssen Ihre Personendaten im schweizerischen Personenstandsregister erfasst werden. Für die Aufnahme müssen Sie sich deshalb mit dem Zivilstandsamt des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus in Verbindung setzen. Dort wird man Ihnen auch mitteilen, ob Ihre Personendaten zivilstandsamtlich bereits registriert sind oder ob Sie noch ausländische Unterlagen vorzulegen haben. Anschliessend händigt Ihnen das Zivilstandsamt das für die Einbürgerung benötigte Zivilstandsdokument aus.

Pflichten der Bewerbenden

Meldepflicht: Während des Einbürgerungsverfahrens ist der Gemeinde oder dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu melden:

  • Änderungen im Personen- und Familienstand, im Namen, in der Wohnadresse sowie Geburten und Todesfälle
  • Eingetretene Änderungen von Tatsachen, die für den Einbürgerungsentscheid erheblich sind (Strafverfahren, Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Verschulden etc.)

Mitwirkungspflicht: Die am Verfahren Beteiligten sind verpflichtet, den zuständigen Einbürgerungsbehörden wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen.

Zur Erlangung der Grundlagenkenntnisse über die politischen Rechte und gesellschaftliche Ordnung zur Schweiz, dem Kanton Glarus und Ihrer Wohngemeinde (Attest des Vorbereitungskurses für die Einbürgerung) wenden Sie sich bitte an die Kaufmännische Berufsfachschule Glarus, Zaunplatz 36, 8750 Glarus (Tel. 055 645 52 42). Die aktuellen Infoabend-, Kurs- und Prüfungstermine sind auf der Webseite der Schule ersichtlich.

Ebenfalls empfehlen wir Ihnen folgende Lektüren zum Studium:

Echo-Information zur Schweiz, zu beziehen beim Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS). Regionalstelle Ostschweiz. Weinfeldstrasse 11, 8580 Amriswil, Tel.: 071 410 16 84, E-Mail: heks_ostschweiz@heks.chwww.heks.ch
Die Schweiz verstehen, zu beziehen bei hep Verlag, Gutenbergstrasse 31, 3001 Bern, Tel: 031 310 29 29, E-Mail: info@hep-verlag.ch  (Zudem kann eine kostenlose App heruntergeladen werden. Diese ist sowohl für Apple als auch Android verfügbar.)

Gemeindegebühren

Die Gebühren der Gemeinde betragen Fr. 2'100.-- für Einzelpersonen und Fr. 4'200.-- für Ehepaare. Miteingeschlossene minderjährige Kinder sind kostenlos.
Die Gebühren müssen mittels dem, den Gesuchsunterlagen beigelegtem Einzahlungsschein, vor Einreichen der Unterlagen einbezahlt sein. Bei der Abgabe der Unterlagen muss der Nachweis für die Zahlung erbracht werden, ansonsten kann das Gesuch nicht bearbeitet werden.
Falls das Gesuch vor dem Einbürgerungsgespräch zurückgezogen wird oder aufgrund anderer Gründe nicht weiterverfolgt werden kann, verfällt die Hälfte der Gebühr. Bei einem negativen Entscheid des Einbürgerungsrates verfällt die ganze Gebühr.

Formulare und Dokumente

Für eine Einbürgerung benötigen Sie ein Gesuchformular und Zusatzformulare (in zweifacher Ausführung). Diese können Sie online herunterladen oder persönlich bei der Abteilung Generationen und Kultur im Gemeindehaus Glarus beziehen. Auf Seite 4 und 5 des Gesuchformulars finden Sie folgende Dokumente, welche zweifach einzureichen sind.

Weitere Informationen finden Sie beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.

Vorgehensweise

Als ersten Schritt setzen Sie sich mit der Kaufmännischen Berufsfachschule in Verbindung und erlangen das Attest des Vorbereitungskurses für die Einbürgerung. Sie werden zu einem Informationsabend eingeladen.
Falls Sie nicht mindestens 5 Jahre die Schulen in der Schweiz besucht haben, benötigen Sie einen Sprachnachweis. Ansonsten legen Sie Ihren Unterlagen Zeugniskopien bei oder Kopien eines eidg. Fähigkeitszeugnisses oder eidg. Diplomes Ihrer Ausbildung in der Schweiz.

Veranlassen Sie, dass die Formulare durch die verschiedenen Amtsstellen, Arbeitgeber etc. ausgefüllt werden und füllen Sie die übrigen Formulare handschriftlich aus.

Beschaffen Sie sich die weiteren Unterlagen zur Einreichung Ihres Gesuches (Wohnsitzbestätigungen, Kopien von gültigen Ausweispapieren etc.)

Leisten Sie die Gemeindegebühren für die Einbürgerung. Den Einzahlungsschein finden Sie in den Gesuchsunterlagen, welche Sie bei der Gemeinde beziehen. Sollten Sie die Formulare online ausdrucken, verlangen Sie bei der Gemeinde einen entsprechenden Einzahlungsschein.

Wenn Sie die Gebühren einbezahlt haben (Nachweis) und Ihre Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vollständig sind, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Generationen und Kultur, Tel. 058 611 81 01 oder per E-Mail generationen-kultur@glarus.ch, zwecks Vereinbarung eines Termins.

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