Schweizer Staatsangehörige
Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen
(Ablauf und Gesetzesänderung per 1. Januar 2018)
Sie sind Schweizer Staatsangehörige/r und interessieren sich für das Bürgerrecht der Gemeinde Glarus? Nachstehend finden Sie Informationen dazu.
Einbürgerungsvoraussetzungen
Sie erfüllen wichtige Grundvoraussetzungen wenn Sie:
- 5 Jahre im Kanton und die letzten 3 Jahre in der Gemeinde wohnhaft sind
- in der Lage sind, für sich und ihre Familie aufzukommen
- die Zahlungsverpflichtungen erfüllen
- keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen
Einzureichende Unterlagen
- Gesuchsformular (ausgefüllt)
a) Schweizer Bürger/innen des Kantons Glarus [PDF, 171 KB] oder
b) Schweizer Bürger/innen ausserhalb Kanton Glarus [PDF, 263 KB]
- Zivilstandsamtliches Dokument [pdf, 216 KB]
- Wohnsitzbestätigungen (erhältlich bei den Einwohnerdiensten)
- Privatstrafregisterauszug
- Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 1 Monat, Betreibungsamt)
- Bescheinigung des kant. Steueramtes über die Bezahlung der Steuern [PDF, 235 KB]
- allenfalls eine Erklärung über den Verzicht bisheriger Bürgerrechte
Gemeindegebühren: Fr. 300.-- / Person (einbezogene Kinder kostenlos)
Zuständigkeit
Einbürgerungsrat Glarus (für Kantonsbürgerrecht Regierungsrat Glarus)
Vorgehensweise
Die benötigten Unterlagen können Sie online herunterladen oder direkt im Gemeindehaus Glarus, Abteilung Generationen und Kultur; persönlich beziehen.
Wenn Sie sämtliche verlangten Unterlagen beschafft haben, können Sie Ihr Gesuch beim Sekretariat des Einbürgerungsrates, Abteilung Generationen und Kultur, Gemeindehaus Glarus, einreichen.