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Öl- und Gas-Feuerungsanlagen

Öl- und Gas-Feuerungsanlagen

Alle zwei Jahre ist an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen eine Abgaskontrollmessung durchzuführen.

Die Gemeinden können im Rahmen eines Serviceabonnements durchgeführte Messungen anerkennen, wenn die Servicefirmen einen gültigen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, werden die Messergebnisse nicht akzeptiert und es ist eine Messung, mit Kostenfolge, durch den Gemeindefeuerungskontrolleur durchzuführen.

Werden bei der Kontrolle die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten, folgt routinemässig in zwei Jahren die nächste Kontrolle. Werden die Grenzwerte überschritten, wird eine Einregulierungsfrist von 30 Tagen gewährt. Innert dieser Frist wird durch einen Servicetechniker die Anlage neu einreguliert, um die Grenzwerte der LRV wieder einzuhalten. Können nach der Einregulierungsmessung die Grenzwerte immer noch nicht eingehalten werden, wird der Anlagebetreiber durch den Gemeindefeuerungskontrolleur mittels Schreiben aufgefordert, die Anlage instand zu stellen oder zu ersetzen. Reagiert der Anlagebesitzer nicht mit Rückmeldung innert 30 Tagen auf das Schreiben, verfügt die Gemeinde, je nach Abweichung des Grenzwertes, eine Sanierungsfrist von zwei bis fünf Jahren.

 

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