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Kaminhöhen Öl-, Gas- und Holzfeuerungen

Für die Bemessung der Kaminhöhen ist die Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) 2013) verbindlich. Der Vollzug erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Standortgemeinde. Bei allen Holzfeuerungen ist die Kaminmündung immer über den höchsten Gebäudeteil z.B. Dachfirst zu führen. Bei Öl- und Gasfeuerungen kann von dieser Bestimmung abgewichen werden.

Detailinformationen:

Luftreinhalteverordnung Kaminhöhe  [PDF, 134 KB]

Merkblatt Mindesthöhe von Kaminen über Dach  [PDF, 499 KB] 

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