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Feuerungskontrolle

Die Gemeinden sind für die Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW, sowie für Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung zuständig. In der Gemeinde Glarus liegt die Zuständigkeit beim Departement Bau und Versorgung, Fachstelle Umwelt und Energie. Für die Kontrolle der übrigen Anlagen ist der Kanton zuständig.

Die Gemeinde setzt für die Kontrolle in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Gemeindefeuerungskontrolleur ein und ordnet bei ungenügenden Kontrollresultaten die notwendigen Massnahmen an.

Feuerungskontrolle Gemeinde Glarus Gemeindefeuerungskontrolleurin Glarus
Gemeinde Glarus
Umwelt und Energie
Poststrasse 2a
8755 Ennenda
Telefon 058 611 82 43
E-Mail: feuerungskontrolle@glarus.ch

Kaminfegerin Schweizer GmbH
Geraldine Schweizer
Villäggen 4
8752 Näfels
Telefon 077 405 11 33
E-Mail: info@kaminfegerin-schweizer.ch

 

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