Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024
Freitag, 31. Mai 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Buchholz in Glarus
Traktanden:
- Begrüssung und Mitteilungen
- Jungbürgerinnen- und Jungbürgeraufnahme
- Wahl von zwei Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland für den Rest der Amtsperiode 2022–2026
Beschluss:
Gewählt sind Herr Mischa Toso, Glarus, ab 1. Juni 2024 Mitglied des Gemeinderats und designierter neuer Departementsvorsteher Finanzen und Controlling, und Herr Rolf Kohler, Glarus, Projektleiter Abteilung Infrastrukturmanagement der Gemeinde Glarus.
- Jahresrechnung 2023 der Technischen Betriebe Glarus: Genehmigung
Beschluss:
Der Geschäftsbericht 2023 der Technischen Betriebe Glarus und die Jahresrechnung 2023 der Technischen Betriebe Glarus, die einen Ertragsüberschuss von CHF 2'110'025 ausweist, werden genehmigt.
- Jahresrechnung 2023 der cura unita glarus: Genehmigung
Beschluss:
1. Der Geschäftsbericht 2023 der cura unita glarus, die Jahresrechnung 2023 der cura unita glarus, die einen Jahresgewinn von CHF 1'513'200 ausweist, und der diesbezügliche Bericht der Revisionsstelle der cura unita glarus werden genehmigt.
2. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats der cura unita glarus wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
- Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Glarus: Genehmigung
Beschluss:
1. Von den auf den Seiten 58 und 59 abgedruckten Kreditüberschreitungen wird Kenntnis genommen und dem Gemeinderat wird Entlastung erteilt.
2. Die auf Seite 67 abgedruckten Abrechnungen der durch die Stimmberechtigten gesprochenen, abgeschlossenen Verpflichtungskredite werden genehmigt.
3. Die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Glarus, die einen Aufwandüberschuss von CHF 360'168 ausweist, wird genehmigt.
- Verordnung über den Hochwasserschutz in der Gemeinde Glarus: Neuerlass
Beschluss:
1. Die Gemeindeversammlung erlässt die auf den Seiten 83 bis 89 abgedruckte Verordnung über den Hochwasserschutz in der Gemeinde Glarus.
2. Der Erlass gemäss vorstehender Ziffer 1 tritt per sofort in Kraft.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Verordnung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Glarus: Totalrevision
Beschluss:
1. Die Gemeindeversammlung erlässt die auf den Seiten 100 bis 104 abgedruckte Totalrevision der Abfallverordnung.
2. Die Totalrevision gemäss Beschlusses-Ziffer 1 tritt vorbehältlich deren Genehmigung durch das zuständige kantonale Departement per 1. Januar 2025 in Kraft.
3. Mit dem Inkrafttreten der Totalrevision gemäss Beschlusses-Ziffer 1 wird die Verordnung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus vom 15. Mai 2009 aufgehoben.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL): Statutenrevision
Beschluss:
1. Der Totalrevision der Statuten des Zweckverbands für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL) gemäss den auf den Seiten 109 bis 116 abgedruckten Bestimmungen wird zugestimmt.
- Nutzungsplanung für das Gebiet Leimen, Glarus: Änderung des Zonenplans Siedlung
Beschluss:
1. Der im Kapitel 10.2 des Memorials und im auf der Gemeinde-Website abrufbaren Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV beschriebenen und abgebildeten Änderung des Zonenplans Siedlung der Gemeinde Glarus (Parzellen Nr. 1224 und Nr. 1225, beide Grundbuch Glarus) wird zugestimmt.
2. Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, die Änderung des Zonenplans Siedlung gemäss Beschlusses-Ziffer 1 zu genehmigen.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Sanierung der Alp Saggberg: Verpflichtungskredit von CHF 420'000
Beschluss:
1. Von der per 31. Dezember 2024 angestrebten Abrechnung des Rahmenkredits «Gemeindeeigene Alpen – Sanierung der Trinkwasserversorgungen und Herstellung der Gesetzeskonformität bei der Milchverarbeitung: Verpflichtungskredit von CHF 5'000'000» per Ende 2024 wird Kenntnis genommen.
2. Für die Sanierung der Alp Saggberg wird ein Verpflichtungskredit von CHF 420'000 genehmigt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung (Preisbasis: Baukostenindex Stand Dezember 2023).
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus – Ennetbühls: Revitalisierung des Dorfbachs Ennenda und Bau eines Linthstegs vom Bahnhof Glarus nach Ennetbühls; Verpflichtungskredite und Nachtragskredit
Beschluss:
1. Für die Renaturierung/Revitalisierung des Dorfbachs Ennenda wird ein Verpflichtungskredit von CHF 3'170'000 genehmigt.
Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung der Kosten und der Bauausführung eingetretenen Baukostenentwicklung (Baupreisindex, Basis Oktober 2020, Region Ostschweiz, Baugewerbe Total, Indexstand 114.8, Oktober 2023).
2. Für den Bau eines Linthstegs vom Bahnhof Glarus nach Ennetbühls werden ein Verpflichtungskredit von CHF 2'930'000 sowie ein Nachtragskredit für das Jahr 2024 von CHF 120'000 (Bau und Bewilligungsprojekt, weitere Abklärungen) genehmigt.
Die Verpflichtungskreditsumme erhöht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung der Kosten und der Bauausführung eingetretenen Baukostenentwicklung (Baupreisindex, Basis Oktober 2020, Region Ostschweiz, Baugewerbe Total, Indexstand 114.8, Oktober 2023).
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Memorial zur Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024
Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 6:
- Jahresrechnung 2023: Anhang
- Jahresrechnung 2023: Saldenbilanz
- Erfolgsrechnung nach Kostenart
- Erfolgsrechnung nach Kostenstelle
- Gesamtübersicht
- Gestufter Erfolgsausweis
- Kostenstellenplan
Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 7:
- Auswertung Vernehmlassung Verordnung über den Hochwasserschutz
- Detailkommentar Verordnung über den Hochwasserschutz
- Übersicht über Korporationen
Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 8:
- Empfehlung Preisüberwacher Verordnung über die Abfallbeseitigung
- Auswertung Vernehmlassung Verordnung über die Abfallbeseitigung
- Detailkommentar Verordnung über die Abfallbeseitigung
- Entwurf des Gebühren- und Vollzugsreglements zur Verordnung über die Abfallbeseitigung
Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 9:
Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 10:
Es sind innert der gesetzten Frist (bis 17.05.2024) keine Rückweisungsanträge zur beantragten Zonenplanänderung eingegangen.