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Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

Freitag, 24. November 2023, 19.30 Uhr in der Turnhalle Buchholz in Glarus


Traktanden:

  1. Begrüssung und Mitteilungen
     
  2. Wahl eines Mitglieds des Einbürgerungsrats für die Amtsperiode 2022–2026
    Beschluss:
    Gewählt ist Herr Miro Bernasconi, Riedern.
     
  3. Personalverordnung der Gemeinde Glarus: Totalrevision
    Beschlüsse:
    1. Die Gemeindeversammlung erlässt die im Memorial auf den Seiten 15 bis 29 abgedruckte Totalrevision der Personalverordnung der Gemeinde Glarus.
    2. Die Rechtsänderungen gemäss vorstehender Beschlusses-Ziffer 1 treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Der Gemeinderat kann einzelne Bestimmungen später in Kraft setzen, soweit dies die sinnvolle Umsetzung der Totalrevision der Personalverordnung gebietet.
    3. Mit dem Inkrafttreten der Rechtsänderungen gemäss vorstehender Beschlusses-Ziffer 1 wird die Personalverordnung der Gemeinde Glarus vom 27. März 2009 aufgehoben.
    4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
     
  4. Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+: Unterstützung durch die Gemeinde Glarus; Verpflichtungskredit von CHF 340'000
    Beschlüsse:
    1. Für die Unterstützung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests (ESAF) 2025 Glarnerland+ mittels Sach- und Barleistungen sowie Verzichts auf Verrechnung gemeindeseitiger Leistungen wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 340'000 genehmigt.
    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug, insbesondere dem Abschluss der erforderlichen Verträge, beauftragt.
     
  5. Budget für das Jahr 2024
    Beschlüsse:
    1. Die Budget-Erfolgsrechnung 2024 wird wie im Memorial auf den Seiten 45 bis 56 abgedruckt genehmigt.
    2. Die Budget-Investitionsrechnung 2024 wird wie im Memorial auf den Seiten 57 bis 59 abgedruckt genehmigt, mit der Ausnahme, dass die Positionen 24823.07 (Kreiselgestaltung Querspange, Netstal, CHF 240'000) sowie 24863.05 (Sportanlage Erlen/Gründli: Planungskredit Neubau Turnhalle und Aussensportanlage, CHF 100'000) gestrichen sind.
    3. Vom integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 wird Kenntnis genommen.
     
  6. Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2024
    Beschluss:
    Der Gemeindesteuerfuss wird für das Jahr 2024 auf 56 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt.

Memorial zur Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 3:

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 4: 

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 5: