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Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2023

Freitag, 2. Juni 2023 / 19.30 Uhr / Turnhalle Buchholz, Glarus

Die Informationsveranstaltung zu dieser Gemeindeversammlung findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19.30 Uhr im Schützenhaussaal in Glarus statt.

Traktanden:

  1. Begrüssung und Mitteilungen
     
  2. Jungbürgerinnen- und Jungbürgeraufnahme
     
  3. Jahresrechnung 2022 der Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus): Genehmigung
    Beschluss:
    Der Geschäftsbericht 2022 der Technischen Betriebe Glarus und die Jahresrechnung 2022 der Technischen Betriebe Glarus, die einen Ertragsüberschuss von CHF 2‘121’878 ausweist, werden genehmigt.
     
  4. Jahresrechnung 2022 der Alters- und Pflegeheime Glarus (APG): Genehmigung
    Beschluss:
    Der Geschäftsbericht 2022 der Alters- und Pflegeheime Glarus und die Jahresrechnung 2022 der Alters- und Pflegeheime Glarus, die einen Jahresgewinn von CHF 748'612 ausweist, werden genehmigt.
     
  5. Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Glarus: Genehmigung
    Beschlüsse:
    1. Der im Memorial auf Seite 61 abgedruckte Nachtragskredit wird genehmigt.
    2. Von den im Memorial auf den Seiten 62 bis 64 abgedruckten Kreditüberschreitungen wird Kenntnis genommen und dem Gemeinderat wird Entlastung erteilt.
    3. Die Abrechnung der Verpflichtungskredite gemäss Anhang zur Jahresrechnung 2022 Ziff. 1.8 ‘Verpflichtungskredite Investitionsrechnung/Kreditkontrolle A.2. Abgeschlossene Verpflichtungskredite’ (S. 73 im Memorial) wird genehmigt.
    4. Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Glarus, die einen Aufwandüberschuss von CHF 4'055'534 ausweist, wird genehmigt.
     
  6. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: Rechtsänderungen
    Beschlüsse:
    1. Die Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus vom 25. November 2011 wird aufgehoben.
    2.
    Die Schulordnung der Gemeinde Glarus vom 2. Januar 2010 wird wie folgt geändert:
    Art. 3.1 Kinderbetreuung (ganzer Artikel geändert)
    1 Die Gemeinde kann neben der Mitfinanzierung des Grundangebots gemäss kantonalem Recht Anbieter der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zusätzlich unterstützen. Hierfür wie auch für die Unterstützung von Spielgruppen schliesst der Gemeinderat Leistungsvereinbarungen ab.
    2 Der Gemeinderat erlässt im Rahmen der übergeordneten Vorgaben Ausführungsbestimmungen über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
    3. Die Rechtsänderungen gemäss den Beschlusses-Ziffern 1 und 2 treten per sofort in Kraft.
    4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

  7. Ersatzbeschaffung einer Forstmaschine: Verpflichtungskredit von CHF 610'000
    Beschlüsse:

    1. Für die Ersatzanschaffung eines Forstschleppers wird ein Verpflichtungskredit von CHF 610'000 genehmigt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung der Kostenschätzung und der Beschaffung eingetretene Kostenentwicklung (Preisbasis: Preisindex des Gesamtangebots [PGA] Stand Februar 2023).
    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

  8. Vergabe von landwirtschaftlichem Pachtland: Antrag von Heinrich Hösli, Ennetberge
    Beschluss:
    Der Antrag von Heinrich Hösli, Ennetberge, vom 28. Oktober 2021 bzw. 15. August 2022 betreffend Vergabe von gemeindeeigenem landwirtschaftlichem Pachtland wird abgelehnt.
     
  9. Freibad Goldigen, Netstal: Erneuerung; Verpflichtungskredit von CHF 4.8 Mio.
    Beschluss:
    1. Für die Sanierung des Freibads Goldigen wird ein Verpflichtungskredit von CHF 4.8 Mio. genehmigt.
    Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung (Preisbasis: Baukostenindex Stand Februar 2023).
    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
     
  10. Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus - Ennetbühls: Änderung des Zonenplans Siedlung
    Beschluss:
    1. Der im vorstehenden Kapitel 10.2 und im auf der Gemeinde-Website abrufbaren Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV beschriebenen und abgebildeten Änderung des Zonenplans Siedlung der Gemeinde Glarus (Parzellen Nr. 193, Nr. 228, Nr. 229 und Nr. 1480, alle Grundbuch Ennenda) wird zugestimmt.

    2. Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, die Änderung des Zonenplans Siedlung gemäss Beschlusses-Ziffer 1 zu genehmigen.
    3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Memorial zur Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2023

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2023

Den eingegangenen Rückweisungsantrag zum Traktandum 10, Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus – Ennetbühls: Änderung des Zonenplans Siedlung, sowie die Stellungnahmen von Geschäftsprüfungskommission und Gemeinderat finden Sie unter folgendem Link:
Rückweisungsantrag inkl. Erläuterungen und Stellungnahmen GPK und GR

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 5:

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 6:

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 7:

Weiterführende Unterlagen zu Traktandum 10: