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Naturgefahrendienst

Kommunaler Naturgefahrendienst (KND)
Der kommunale Naturgefahrendienst der Gemeinde Glarus dient dem Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren, insbesondere vor Schneeprozessen (Lawinen, Schneegleiten), Hochwasser, Murgang, Sturz- und Rutschprozessen sowie Wind (die Waldbrandbekämpfung ist eine kantonale Aufgabe). 

​Der kommunale Naturgefahrendienst kann über folgende E-Mail erreicht werden:

 naturgefahrendienst@glarus.ch

Die Organe des kommunalen Naturgefahrendienstes (KND) sind die Gemeindeführungsorganisation (GFO), die kommunale Naturgefahrenkommission (KNK), das für den Vollzug zuständige Departement sowie die Feuerwehr (FW).

Gemeindeführungsorganisation (GFO)
Die Gemeindeführungsorganisation ist zur Bewältigung einer «ausserordentlichen Lage» zuständig. Sie entscheidet bei «ausserordentlicher Lage» über Vorsorge- und Notfallmassnahmen und erteilt die erforderlichen Aufträge zu deren Umsetzung.

Kommunale Naturgefahrenkommission (KNK):
In Bezug auf allen relevanten Naturgefahrenprozessen (Wasser, Lawinen, Rutschungen, Sturz, Wind und Waldbrand) ist die kommunale Naturgefahrenkommission zur Bewältigung einer «normalen Lage» zuständig. Sie entscheidet bei «normaler Lage» über Vorsorge- und Notfallmassnahmen und erteilt die erforderlichen Aufträge zu deren Umsetzung. Bei «ausserordentlichen Lagen» berät sie die Gemeindeführungsorganisation (GFO).

Die kommunale Naturgefahrenkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Dominik Hauser, Departementsleiter Wald und Landwirtschaft, Fachspezialist Naturgefahren
  • James Leuzinger, Fachspezialist Naturgefahren
  • Noel Laurent, externes Mitglied

Hauptaufgaben

  • Beurteilung der aktuellen Gefahrenlage auf dem Gemeindegebiet, insbesondere für Infrastrukturen wie Gebäude, Strassen, Wanderwege, Brücken etc. auf dem Grundeigentum der Gemeinde
  • Erstellung von Kurzzeitprognosen über die Weiterentwicklung der lokalen Gefahrensituation bei kritischen Wettersituationen
  • Anordnung (bei «normaler Lage») allfällig vorzukehrender Sicherheitsmassnahmen bei den Vollzugsorganen (Feuerwehr und Departement Wald und Landwirtschaft, Abteilung Wald) und Erteilung der notwendigen Weisungen
  • Information der betroffenen Bevölkerung über Einschränkungen infolge der Gefahrensituationen bei «normaler Lage» über die Fachstelle Kommunikation der Gemeinde Glarus
  • Beratung der Gemeindeführungsorganisation bei «ausserordentlicher Lage»
  • Beratung privater und öffentlicher Organisationen und Vereine, welche Anlagen in durch Naturgefahrenprozesse gefährdeten Gebieten betreiben