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Gemeinde Glarus als Arbeitgeberin

Unternehmenskultur/Sozialpartnerschaft
Die Gemeinde Glarus ist eine attraktive Arbeitgeberin. Die Anstellungsbedingungen schaffen Klarheit für die Mitarbeitenden. Fortschrittliche Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und ein faires Gehalt bilden den Rahmen für eine dienstleistungsorientierte Aufgabenerfüllung. Die Mitarbeitenden haben ein Mitspracherecht in Personalangelegenheiten, welches durch die Mitglieder der Personalvertretung wahrgenommen wird.

Arbeitszeit
Die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 42 Stunden. Das Arbeitszeitreglement ermöglicht in Absprache mit der vorgesetzten Person und in Rücksichtnahme auf die betriebliche Situation zahlreiche attraktive Möglichkeiten der Arbeitszeiteinteilung.

Berufliche Weiterbildung
Mit der Weiterbildung werden im Rahmen der Personalentwicklung die fachlichen, persönlichen sowie sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeitenden gefördert. Die Gemeinde Glarus unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden und beteiligt sich je nach Interessengrad an den Kosten.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall beträgt im ersten  Jahr 100% und im zweiten Jahr 80% des Salärs. Die Gemeinde Glarus hat eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen.
Die Mitarbeitenden erhalten die volle Leistung und bezahlen keine Prämien.

Unfallversicherung
Versichert sind Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten. Mitarbeitende, die mindestens
8 Stunden pro Woche bei der Gemeinde Glarus arbeiten, sind auch bei Nichtberufsunfällen versichert.
Die Nichtbetriebsunfallprämien zahlt die Gemeinde zur Hälfte.

Vaterschaftsurlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu vollem Lohn innert
6 Monaten ab der Geburt des Kindes.

Mutterschaftsurlaub
Mitarbeiterinnen ab dem zweiten Dienstjahr haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub zu vollem Lohn.

Militärdienst
Mitarbeitende erhalten während obligatorischen Diensten (Militär, Zivilschutz) bis zu fünf Wochen im Jahr,
das volle Gehalt. Bei anderweitigen Dienstleistungen wie Rekrutenschule, Durchdienerdienst, Beförderungsdienste etc. erhalten die Mitarbeitenden 80 Prozent des Gehalts für Alleinstehende oder 90 Prozent des Gehalts für Verheiratete oder Unterstützungspflichtige.

Ferien
Mitarbeitende haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 27 Tage, ab dem 60. Altersjahr 32 Tage, Ferien.

Bezahlter Jugendurlaub
Mitarbeitende bis zum vollendeten 30. Altersjahr können jährlich bezahlten Jugendurlaub bis zu insgesamt einer Arbeitswoche beziehen. Dies umfasst unentgeltlich leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung.

Treueprämie
Im 10. und 15. Anstellungsjahr erhalten die Mitarbeitenden eine Treueprämie von einem vierundzwanzigstel der Jahresbesoldung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten 5 Jahre. Ab dem 20. Anstellungsjahr und danach alle 5 Jahre beträgt die Treueprämie einen Zwölftel der Jahresbesoldung. Anstelle des Barbetrages kann den Mitarbeitenden, sofern es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, bezahlter Urlaub gewährt werden.

Reka-Checks
Die Gemeindeangestellten mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 % haben einmal pro Jahr Anspruch auf den Bezug von Reka-Checks im Wert von 500 Franken, welche durch die Gemeinde mit 100 Franken vergünstigt werden.

Pensionskasse
Die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus sind bei der Pensionskasse des Kantons Glarus versichert.
Die Personalvorsorgeeinrichtung wird nach dem Beitragsprimat geführt. Es besteht die Möglichkeit der Frühpensionierung ab dem 58. Altersjahr. Bei einer Pensionierung ab dem 63. Altersjahr erfolgt keine Kürzung des Umwandlungssatzes.

Die Altersgutschriften werden in Prozenten des versicherten Jahreslohnes (Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug) gebildet. Der massgebende Prozentsatz ist vom Alter der versicherten Person abhängig. Die Sparbeiträge, welche deutlich höher sind als vom eidg. Bundesgesetz vorgeschrieben, werden im Verhältnis 60% Arbeitgeberin und 40% Arbeitnehmer entrichtet. Zudem werden auch tiefe Einkommen ab rund 14'700 Franken Jahreseinkommen mitversichert.

Übertritt in den Ruhestand
Mitarbeitende können sich ab Erreichen des 60. Altersjahres vorzeitig und ab Erreichen des 63. Altersjahres ordentlich, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, pensionieren lassen. Während der Zeitdauer des vorzeitigen Altersrücktritts haben sie nach Erreichen von mindestens 20 Dienstjahren bei der Gemeinde Anspruch auf eine Rente im Umfang von 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente.
Bei Teilzeitbeschäftigung vermindert sich die Rente anteilsmässig.