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Handel von alkoholischen Getränken (natürliche Vergärung)

Für den Handel mit alkoholischen Getränken, welche durch natürliche Vergärung gewonnen wurden  (Bier, Wein, etc.) besteht neu eine Meldepflicht. Die Verkaufsstellen haben den Handel mit alkoholischen Getränken der Abteilung Generationen und Kultur mittels Formular zu melden.

Meldeformular Handel mit alkoholischen Getränken (natürliche Vergärung)