Gräberräumungen
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die künftigen Gräberräumungen. Die Ruhefrist der Urnen- und Reihengräber beträgt gemäss Friedhofverordnung mindestens 20 Jahre.
Räumungen im 2026
Die Räumungen finden je nach Witterung ab Mitte März 2026 statt.
| Friedhof | Grabart | Grabfeld | Grabnummern |
| Netstal | Urnengräber | C | 121-138 |
| Glarus | Urnengräber | D | 778-796 |
| Ennenda | Urnengräber | A | 1-30 |
- Liste der zu räumenden Urnengräber Friedhof Netstal [pdf, 110 KB]
- Liste der zu räumenden Urnengräber Friedhof Glarus [pdf, 108 KB]
- Liste der zu räumenden Urnengräber Friedhof Ennenda [pdf, 121 KB]
Die Räumungen werden später auf den Friedhöfen mit Profilen markiert.
Die Gräber werden je nach Witterung ab Mitte März 2026 durch die Gemeindeorgane geräumt. Die Hinterbliebenen der in diesen Gräbern beigesetzten Personen können die Grabsteine sowie allfälligen Grabschmuck bis spätestens Ende Februar 2026 entfernen. Nach dieser Frist werden die Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht aufgehoben.
Drittpersonen wird ohne vorherige Bewilligung der Hinterbliebenen das Entfernen von Grabsteinen ausdrücklich untersagt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerdienste.
Wünschen Sie eine frühzeitige Information (mindestens 2 Monate vorher) über die Räumung eines bestimmten Grabes?
Sie können sich gerne im Formular "Grabräumung beantragen" auf dem Serviceportal eintragen.