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Bestattungsamt

Beim Tod eines Familienangehörigen werden Sie unvorbereitet mit einer ungewohnten Situation konfrontiert. Oftmals herrscht bei den Hinterbliebenen eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Wir möchten Ihnen gerne behilflich sein, wenn Sie den Verlust eines nahestehenden Menschen beklagen, um zusammen mit Ihnen die organisatorischen und administrativen Notwendigkeiten in die Wege zu leiten. Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie vorsorgliche Massnahmen treffen wollen. 

In Ansprache mit den Hinterbliebenen werden die folgenden Schritte in die Wege geleitet:

  • Einsargung und Leichentransport
  • Festlegung der Bestattungsart
  • evtl. Überführung ins Krematorium
  • Termin der Abdankung (in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt) sowie der Beisetzung

Über den genauen Ablauf sowie die notwendigen Formalitäten gibt das Merkblatt für Angehörige von Verstorbenen Auskunft.

Die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Fristen,  Bestimmungen Grabmäler und Bepflanzung usw. finden Sie in folgendem Dokument: