Planauflagen
Aktuelle Planauflagen der Gemeinde Glarus
Öffentliche Planauflage nach Art.25 RBG; Überbauungsplan Stein, Parz. 217, Grundbuch Riedern
Die Grundeigentümerin der Parzelle 217, Grundbuch Riedern plant eine Überbauung mit fünf Reiheneinfamilienhäusern. Das Planungsgebiet befindet sich in der Wohnzone W2 mit Überbauungsplanpflicht.
Überbauungspläne zählen nach Art. 21 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) zu den Sondernutzungsplänen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 24 – 29 RBG.
Gestützt auf Artikel 25 RBG findet vom Donnerstag, 29. Januar bis Montag, 02. März 2026 die öffentliche Planauflage statt. Folgende Dokumente können während der Bürozeiten im Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, Ennenda oder auf der Webseite der Gemeinde Glarus eingesehen werden.
- Überbauungsplan
- Sonderbauvorschriften
- Richtprojekt
Planungsberichte: - Anhang Planungsbericht ÜP Parz Nr 43 Stein Teilgebiet Süd bestehend
- Anhang Planungsbericht Bericht Varianten Studie
- Anhang Planungsbericht Pläne Varianten Studie
- Anhang Planungsbericht Stellungnahme GeKo Varianten Studie
- Anhang Planungsbericht Nachweis Abstellplätze
- Anhang Planungsbericht glarnerSach Überprüfung Feuerwehrzufahrt
- Anhang Planungsbericht Protokoll GeKo Überbauungsplan
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache gegen den Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften beim Gemeinderat erheben (Art. 26 RBG).