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Planauflagen

Aktuelle Planauflagen der Gemeinde Glarus 

Öffentliche Planauflage nach Art.25 RBG; Überbauungsplan Stein, Parz. 217, Grundbuch Riedern

Die Grundeigentümerin der Parzelle 217, Grundbuch Riedern plant eine Überbauung mit fünf Reiheneinfamilienhäusern. Das Planungsgebiet befindet sich in der Wohnzone W2 mit Überbauungsplanpflicht.

Überbauungspläne zählen nach Art. 21 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) zu den Sondernutzungsplänen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 24 – 29 RBG.

Gestützt auf Artikel 25 RBG findet vom Donnerstag, 29. Januar bis Montag, 02. März 2026 die öffentliche Planauflage statt. Folgende Dokumente können während der Bürozeiten im Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, Ennenda oder auf der Webseite der Gemeinde Glarus eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache gegen den Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften beim Gemeinderat erheben (Art. 26 RBG).