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Planauflagen

Aktuelle Planauflagen der Gemeinde Glarus 

Überbauungsplan Stein; Änderung
Parzellen Nr. 217, Grundbuch Riedern

Öffentliche Planauflage der Änderung nach Art. 26 Abs. 3 i.V.m. Art. 25 RBG

Die Grundeigentümerin der Parzelle 217, Grundbuch Riedern plant eine Überbauung mit fünf Reiheneinfamilienhäuser. Das Planungsgebiet befindet sich in der Wohnzone W2 mit Überbauungsplanpflicht.

Vom 29. Januar 2026 bis 2. März 2026 fand die öffentliche Planauflage des Überbauungsplans statt. Während des Einspracheverfahrens wurde im Nachgang zur öffentlichen Planauflage auf die öffentliche Kehrrichtsammelstelle (UFC) verzichtet und diese durch private Container für die geplante Überbauung ersetzt. Die öffentliche Kehrrichtsammelstelle wird aus dem Situationsplan und den Sonderbauvorschriften (Art. 3 und 12) des Überbauungsplans gestrichen und der Überbauungsplan dementsprechend angepasst.

Überbauungspläne zählen nach Art. 21 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) zu den Sondernutzungsplänen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 24 – 29 RBG. Die Änderungen der Sonderbauvorschriften und des Situationsplans unterliegen der öffentlichen Planauflage (Art. 26 Abs. 3 RBG).

Gestützt auf Artikel 25 RBG findet vom Donnerstag, 21. Mai bis Freitag, 19. Juni 2026 die öffentliche Planauflage statt. Die Planungsunterlagen können während den Bürozeiten im Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, Ennenda oder auf der Webseite der Gemeinde Glarus eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache gegen die Änderungen des Überbauungsplans (Situationsplan und Sonderbauvorschriften) beim Gemeinderat erheben (Art. 26 Abs. 1 RBG).