Gestaltungskommission
Die Gemeinde Glarus hat die Gestaltungskommission aus 5 – 7 Fachleuten zur Beurteilung von Vorhaben nach Art. 46 Abs. 1 RBG zu bestellen. (BauV Art 68 / BO Art. 11 Gestaltungskommission)
Die Aufgaben der Gestaltungskommission sind:
Beratung von Bauvorhaben bezüglich der guten Gesamtwirkung ihrer Einfügung in die bauliche und landschaftliche Umgebung im Auftrag der zuständigen Gemeindebehörde wie folgt:
- Bauvorhaben in städtebaulich wichtigen Lagen, ausserhalb der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung, im Auftrag der Baukommission
- Insbesondere Beurteilung Abweichungen von Regelbauweise in ÜP (Art. 23 Abs. 4)
- Bauvorhaben im Überbauungsplanverfahren im Auftrag des Gemeinderates
Die Mitglieder der Gestaltungskommission:
- Bruno Botlang, Raumplaner und Architekt
- Judith Gessler, Architektin
- Vakant, Architekt/in
- Priska Ammann, Architektin und Stadtplanerin
- Roman Häne, Landschaftsarchitekt
Vertreter der Ortsteile (ohne Stimmrecht):
- August Berlinger, Ortsteil Glarus
- Thomas Aschmann, Ortsteil Netstal