Direkt zum Inhalt springen

Gestaltungskommission

Die Gemeinde Glarus hat die Gestaltungskommission aus 5 – 7 Fachleuten zur Beurteilung von Vorhaben nach Art. 46 Abs. 1 RBG zu bestellen. (BauV Art 68 / BO Art. 11 Gestaltungskommission)

Die Aufgaben der Gestaltungskommission sind:

Beratung von Bauvorhaben bezüglich der guten Gesamtwirkung ihrer Einfügung in die bauliche und landschaftliche Umgebung im Auftrag der zuständigen Gemeindebehörde wie folgt:

  • Bauvorhaben in städtebaulich wichtigen Lagen, ausserhalb der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung, im Auftrag der Baukommission
  • Insbesondere Beurteilung Abweichungen von Regelbauweise in ÜP (Art. 23 Abs. 4)
  • Bauvorhaben im Überbauungsplanverfahren im Auftrag des Gemeinderates

Die Mitglieder der Gestaltungskommission:

  • Bruno Botlang, Raumplaner und Architekt
  • Judith Gessler, Architektin
  • Vakant, Architekt/in
  • Priska Ammann, Architektin und Stadtplanerin
  • Roman Häne, Landschaftsarchitekt

Vertreter der Ortsteile (ohne Stimmrecht):

  • August Berlinger, Ortsteil Glarus
  • Thomas Aschmann, Ortsteil Netstal