Gestaltungskommission
Die Gemeinde Glarus hat die Gestaltungskommission aus 5 – 7 Fachleuten zur Beurteilung von Vorhaben nach Art. 46 Abs. 1 RBG zu bestellen. (BauV Art 68 / BO Art. 11 Gestaltungskommission)
Die Aufgaben der Gestaltungskommission sind die Beratung von Bauvorhaben bezüglich der guten Gesamtwirkung ihrer Einfügung in die bauliche und landschaftliche Umgebung im Auftrag der zuständigen Gemeindebehörde wie folgt:
- Bauvorhaben in städtebaulich wichtigen Lagen, ausserhalb der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung, im Auftrag der Baukommission
- Insbesondere die Beurteilung von Abweichungen von der Regelbauweise in ÜP (Art. 23 Abs. 4)
- Bauvorhaben im Überbauungsplanverfahren im Auftrag des Gemeinderates
Die Mitglieder der Gestaltungskommission:
| Bottlang Bruno, St. Gallen | Präsident |
| Ammann Priska, Zürich | Mitglied |
| Gessler Judith, Glarus | Mitglied |
| Häne Roman, St. Gallen | Mitglied |
| Jud Andreas, Zürich | Mitglied |
| Liechti Bernhard, Glarus | Mitglied |