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Gestaltungskommission

Die Gemeinde Glarus hat die Gestaltungskommission aus 5 – 7 Fachleuten zur Beurteilung von Vorhaben nach Art. 46 Abs. 1 RBG zu bestellen. (BauV Art 68 / BO Art. 11 Gestaltungskommission)

Die Aufgaben der Gestaltungskommission sind die Beratung von Bauvorhaben bezüglich der guten Gesamtwirkung ihrer Einfügung in die bauliche und landschaftliche Umgebung im Auftrag der zuständigen Gemeindebehörde wie folgt:

  • Bauvorhaben in städtebaulich wichtigen Lagen, ausserhalb der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung, im Auftrag der Baukommission
  • Insbesondere die Beurteilung von Abweichungen von der Regelbauweise in ÜP (Art. 23 Abs. 4)
  • Bauvorhaben im Überbauungsplanverfahren im Auftrag des Gemeinderates

Die Mitglieder der Gestaltungskommission:

Bottlang Bruno, St. Gallen Präsident
Ammann Priska, Zürich Mitglied
Gessler Judith, Glarus Mitglied
Häne Roman, St. Gallen Mitglied
Jud Andreas, Zürich Mitglied
Liechti Bernhard, Glarus Mitglied