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Gästetaxen

Gästetaxe während des ESAF

Wer während des ESAF 2025 Glarnerland+ Gäste bei sich beherbergt, wird gästetaxenpflichtig. Die Gemeinde Glarus bietet für diesen Anlass eine vereinfachte Deklaration an. Sie können die Gästetaxe mit folgendem Formular deklarieren und direkt bezahlen:
Formular Deklaration Gästetaxe während des ESAF

Sie sind berechtigt, die Gästetaxe von Ihren Gästen einzufordern. Ihre Übernachtungsgäste sind im Gegenzug berechtigt, den GlarnerlandPass zu erwerben. Die Gemeinde Glarus macht darauf aufmerksam, dass stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Verfehlungen kommen zur Anzeige bzw. es werden Bussen ausgestellt.

Selbstverständlich können Sie die Gästetaxen auch weiterhin über das AVS-Onlinetool deklarieren.

Gästetaxenreglement

Die Gästetaxe ist eine Abgabe, die von allen Betrieben und Personen, die Gäste beherbergen, erbracht werden muss. Auch Eigentümer und Dauermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hütten und dergleichen auf dem Gebiet der Gemeinde Glarus, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, müssen der Gemeinde Glarus Kurtaxen bezahlen.

Die Gästetaxen werden mit dem AVS-Onlinetool erfasst. Dieses berechnet die Gästetaxen automatisch und auch das Meldewesen erfolgt automatisch digital. Die Übernachtungsgäste sind berechtigt, den GlarnerlandPass zu erwerben. Dieser digitale Reisebegleiter bietet Vorteile für Gäste und Einheimische.

Alle detaillierten Informationen und gesetzliche Grundlagen zum Einzug der Gästetaxen auf dem Gebiet der Gemeinde Glarus finden Sie hier:

Weiteren Informationen, sowie Schulungsunterlagen finden Sie unter: www.visit.glarnerland.ch/de/gaestetaxe.html

Kontakt
gaestetaxen@glarus.ch
058 611 81 25

Zahlungsverbindung

Glarner Kantonalbank
IBAN: CH05 0077 3000 5238 7520 4
SWIFT-Code (BIC): GLKBCH22
Gemeinde Glarus, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus

Verwendungszweck: GAESTETAXEN, Zeitraum, Betrieb (z.B.: GAESTETAXEN, Quartal 1/2023, Hotel XY)

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