Gesundheit
Zuständigkeit in der Langzeitpflege
Per 1. Januar 2023 ist das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) in Kraft getreten. Damit ging die Verantwortung für die Langezeitpflege von den Gemeinden zum Kanton über. Geregelt sind die Einzelheiten in der Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV). Im Departement Finanzen und Gesundheit hat diese Fachstelle Pflege und Betreuung ihre Arbeit aufgenommen.
Departement Finanzen und Gesundheit
Fachstelle Pflege und Betreuung
Rathaus
8750 Glarus
055 646 61 40
pflegeundbetreuung@gl.ch
Folgende Aufgaben haben die Zuständigkeit gewechselt:
Spitex:
- Aufsicht über die ambulanten Leistungserbringer
- Finanzierung der Pflegerestkosten
Alters- und Pflegezentren:
- Finanzierung der Pflegerestkosten
- Finanzierung allfälliger Heimrestkosten (auf Gesuch hin)
- Heimrestkosten, die bereits von den Glarner Gemeinden übernommen wurden, übernimmt der Kanton ohne neues Gesuch. Die Heimrestkosten werden im Laufe des Jahres 2023 überprüft.
Intermediäre Angebote
Organisationen mit einer Leistungsvereinbarung mit einer/mehreren Gemeinden, melden sich bei der Fachstelle Pflege und Betreuung des Kantons.
Leistungsvereinbarungen
Frei berufliche Pflegefachpersonen mit einer Leistungsvereinbarung mit einer/mehreren Gemeinden, melden sich bei der Fachstelle Pflege und Betreuung des Kantons.
Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen über ein Gesuchsformular
Erforderliche Informationen für Patienten, Bewohnende und Beitragsgesuche für Bezugspersonen sind auf der Website des Kantons Glarus abrufbar.