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Aus den Beschlüssen des Gemeinderates vom 28. April 2016

Gemeinderat heisst Gemeinde-Vertrag zur Regionalen Kinder- und Jugendförderung gut
Die drei Glarner Gemeinden streben im Rahmen einer kommunalen Trägerschaft „Regionale Kinder- und Jugendförderung“ eine gemeinsame Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit der Glarner Gemeinden an. Dem entsprechenden Vertrag hat der Gemeinderat Glarus zugestimmt.

Die gemeinsame kommunale Trägerschaft bietet ein grosses Potenzial an Chancen für die Weiterentwicklung der Offenen Jugendarbeit. So können vorhandene Jugendräume besser ausgenutzt werden, im Rahmen der Jugendkultur können gemeinsame Projekte effizienter und effektiver geplant und umgesetzt werden. Vorteile ergeben sich auch bei der Personalrekrutierung und beim Personaleinsatz. So kann dank der intensiveren Zusammenarbeit der Gemeinden rund ein Viertel des Personalanteils flexibel in den drei Gemeinden je nach konkretem Bedarf eingesetzt werden.

Die regionale Kinder- und Jugendförderung wird im Sinne einer Anschubfinanzierung bis 2018 durch den Bund mit jährlich Fr. 150'000.- unterstützt.

Finanzierung Kinderbetreuung: Anpassung Elternbeitragsreglement
Die Gemeinde Glarus korrigiert die maximalen Elternbeiträge für die Betreuungsmodule in den schulischen Tagesstrukturen per 1. August 2016 gegen oben. Dies wird nötig, weil der Kanton per 1. August 2015 seine Subventionspraxis im Krippen- und Tagesstrukturbereich geändert hat.

Der Regierungsrat hat die angepassten Sozialtarife bezüglich Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung per 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Die kantonalen Grundlagen sehen vor, dass steuerpflichtigen Eltern mit einem steuerbaren Einkommen über CHF 90‘000 keine subventionierten Tarife mehr zukommen.

Der Gemeinderat hat entschieden, auch das Elternbeitragsreglement der Gemeinde Glarus entsprechend anzupassen und den Regelungen des Kantons zu folgen. Per 1. August 2016 werden daher folgende Tarife in Kraft gesetzt:

Anpassung Elternbeitragsreglement ab 1.8.2016  [PDF, 100 KB]