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Gesamterneuerungswahlen 2026–2030

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 sind Mitglieder diverser Gemeindebehörden neu zu wählen.

Mit den Gesetzesänderungen im Gemeindegesetz (GS II E/2) und im Gesetz über Schule und Bildung (GS IV B/1/3), welche die Landsgemeinde im Jahr 2025 beschlossen hat, gibt es wesentliche Neuerungen in Bezug auf die Zuständigkeiten für die Wahlen diverser Behörden.

Neu wählt der Gemeinderat die Behörden- und Verwaltungskommissionen, das Wahlbüro sowie die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gemeinde in den Organen der Zweckverbände. Nur die Geschäftsprüfungskommission wird nach wie vor durch die Gemeindeversammlung gewählt.

Eine weitere Änderung betrifft das Wahlbüro, welches neu sowohl die Aufgaben des bisherigen Wahlbüros bei den Abstimmungen als auch die Aufgaben der Stimmenzählenden bei der Gemeindeversammlung übernimmt. Es gibt keine separaten Stimmenzählenden für die Gemeindeversammlung mehr.

Ferner wird die bisherige Schulkommission per 1. August 2026 durch eine vom Gemeinderat gewählte Fachkommission, genannt Bildungskommission, ersetzt.

Sollten Sie selbst Interesse an der Übernahme eines Engagements als Behörden- oder Kommissionsmitglied haben, finden Sie alle wichtigen Informationen auf unserer Website unter > Behördenwahlen 2026.