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Kurtaxen

Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die grundsätzlich von allen Betrieben und Personen, die Gäste beherbergen, erbracht werden muss. Auch Eigentümer und Dauermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hütten und dergleichen auf dem Gebiet der Gemeinde Glarus, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, müssen der Gemeinde Glarus Kurtaxen bezahlen.

Alle detaillierten Informationen zum Einzug der Kurtaxen finden Sie hier:

Formulare

Zusätzlich zur Meldung der Übernachtungszahlen an die Gemeinde müssen die gewerbsmässigen Beherbergenden von Gästen wie bis anhin eine Gästekontrolle führen, indem die Gäste einen Meldeschein ausfüllen müssen. Diese Meldescheine können bei der Gemeinde bezogen werden.

Sie können die Formulare auch ausdrucken und per Post an die Adresse Gemeinde Glarus, Kurtaxen, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus senden.

Kontakt
kurtaxen@glarus.ch
In dringenden Fällen 058 611 81 91

Zahlungsverbindung

Glarner Kantonalbank
IBAN: CH05 0077 3000 5238 7520 4
SWIFT-Code (BIC): GLKBCH22
Gemeinde Glarus, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus

Verwendungszweck: KURTAXEN, Zeitraum, Betrieb (z.B.: KURTAXEN, Quartal 1/2023, Hotel XY)