24-Stunden-Dauerlauf für Notstromaggregate des Zivilschutzes
Mitteilung des Kantons Glarus, Fachstelle Zivilschutz
24-Stunden Dauerlauf der Notstromaggregate in den Zivilschutzanlagen des Kantons Glarus
Zivilschutzanlagen schützen die Einsatzkräfte nicht nur bei kriegerischen Ereignissen, sondern stehen auch den Gemeindeführungsstäben und Zivilschutzformationen für Übungen und Einsätze bei Naturereignissen zur Verfügung.
Um eine hohe Betriebsbereitschaft gewährleisten zu können, werden diese Anlagen vierteljährlich durch die Anlagewarte der Zivilschutzorganisation Glarnerland gewartet. Die Vorgaben werden in technischen Weisungen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS geregelt. So schreibt das BABS auch vor, dass die Notstromaggregate alle 10 Jahre während 24 Stunden einem Belastungstest unterzogen werden müssen.
Als Zeitpunkt der Durchführung wird der Sommer vorgegeben. Im Kanton Glarus findet dieser Test im Rahmen der Anlagewartung vom Dienstag, 15. September 2015, ca. 09.00 Uhr bis Mittwoch, 16. September 2015, ca. 09.00 Uhr statt. Für den ganzen Zeitraum muss im Bereich der Abluftbauwerke folgender Anlagen mit erhöhten Abgas- und Lärmemissionen gerechnet werden:
Gemeinde Glarus Nord
- 8865 Bilten, Hauptstrasse 50
- 8752 Näfels, Risi 25
- 8753 Mollis, Vorderdorfstrasse 3b
- 8874 Mühlehorn, Dorfstrasse 13
Gemeinde Glarus
- 8754 Netstal, Bruggli 1a
- 8750 Glarus, Sonnenhügelstrasse 22a
- 8750 Glarus, Schützenhaus
Gemeinde Glarus Süd
- 8756 Mitlödi, Alte Landstrasse 27
- 8762 Schwanden, Buchen 25
- 8774 Luchsingen, Bödeli 29b
- 8783 Linthal, Sagenstrasse 12a
Wir danken Ihnen für das Verständnis.