Traktandenliste für die Gemeindeversammlung 2/2025 vom Freitag, 28. November 2025
Für die Gemeindeversammlung 2/2025 der Gemeinde Glarus vom Freitag, 28. November 2025, 19:30 Uhr in der Turnhalle Buchholz, Glarus, hat der Gemeinderat die folgende Traktandenliste festgelegt.
Traktandenliste:
- Begrüssung und Mitteilungen
- Wahlen für die Amtsperiode 2022–2026
- Verkauf einer Fläche von 2'794 m2 der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hotels Rhodannenberg
- Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid
- Budget für das Jahr 2026
- Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2026
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Traktanden:
Traktandum 2: Wahlen für die Amtsperiode 2022–2026
Die Gemeindeversammlung hat für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 zu wählen:
- einen Ersatz-Abgeordneten in den Zweckverband Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
- einen Delegierten in den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland
- einen Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland
Traktandum 3: Verkauf einer Fläche von 2'794 m2 der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hotels Rhodannenberg
Die Rhodannenberg Holding AG, Glarus, beabsichtigt, einen Ersatzneubau des Hotels Rhodannen-berg zu erstellen, das sogenannte Projekt «Horst». Dieses schöpft die vorhandene Tourismuszone vollumfänglich aus. Damit soll ein zukunftsfähiger Ganzjahresbetrieb entstehen. Dazu benötigt die Rhodannenberg Holding AG zwei Teilflächen aus dem Eigentum der Gemeinde Glarus mit einer Fläche von insgesamt 2'794 m2 (Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus).
Im Bewusstsein über die sensible und exponierte Landschaft des Klöntalersees hatte der Gemeinderat einen offenen Architekturwettbewerb gefordert. Die Rhodannenberg Holding AG hat diesen offenen Architekturwettbewerb zur Sicherstellung der Qualität des Projekts in Abstimmung mit der Gemeinde Glarus durchgeführt. Die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission sowie die
Gestaltungskommission Glarus bescheinigen, dass das daraus hervorgegangene Siegerprojekt «Horst» die in Art. 24 Abs. 5 der Bauordnung Glarus gestellten «erhöhten Anforderungen an die landschaftliche Einpassung, hochwertige Architektur und Freiraumgestaltung» erfüllt.
Auf der Grundlage des Siegerprojekts hat die Gemeinde Glarus eine Landwertschätzung eingeholt. Diese ergab für die beiden Teilflächen einen Marktwert von CHF 705'000. Der Entscheid über den Landverkauf liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem Verkauf der für den Ersatzneubau des Hotels Rhodannenberg benötigten Landflächen im Umfang von 2'794 m2 der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, zum Preis von CHF 705'000 gemäss den im vorliegenden Antrag dargelegten Bedingungen zuzustimmen.
Traktandum 4: Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid
Die Gemeinde Glarus ist Besitzerin von fünf Gastronomieliegenschaften sowie der Äugstenhütte auf 1'500 m ü. M. Der Besitz dieser fünf Gastronomieliegenschaften und der Äugstenhütte belastet die Rechnung der Gemeinde jährlich im Durchschnitt mit CHF 350'000. Zudem zeigen die Objekteauswertungen, dass bis ins Jahr 2048 Investitionen in die Gastronomieliegenschaften von bis zu CHF 17 Mio. erforderlich sind.
Der Betrieb von Gastronomieliegenschaften ist in der Regel keine Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Gastronomie ist ein Wirtschaftszweig, der überwiegend von privaten Anbietern betrieben wird. Die Gemeinde kann jedoch indirekt durch die Bereitstellung von Infrastruktur, die Schaffung eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds sowie durch die Förderung des Tourismus Einfluss nehmen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung deshalb über jede einzelne Liegenschaft einen separaten Grundsatzentscheid zum Verkauf, Behalten oder zur Abgabe im Baurecht zu fällen. Im Falle eines Entscheids zum Verkauf oder Abgabe im Baurecht wird die Veräusserung vorbereitet und der Gemeindeversammlung zum definitiven Entscheid noch einmal vorgelegt.
Weil der voraussichtliche Betrag für den Verkauf bzw. die Abgabe im Baurecht der einzelnen Liegenschaften CHF 500'000 übersteigen wird, ist die Gemeindeversammlung für diese Grundsatzentscheide zuständig.
Mehr Informationen durch Gemeinderat Hansjörg Schneider (Departementsvorsteher Liegenschaften und Sicherheit) im Videoclip direkt und via QR-Code abrufbar:

Traktandum 5: Budget für das Jahr 2026
> Separate Medienmitteilung vom 27.10.2025
Traktandum 6: Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2026
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2026 auf 61 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Vgl. dazu auch separate Medienmitteilung zum Budget 2026.
Informationsmöglichkeiten für die Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung 2/2025
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung 2/2025 wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese findet am Montag, 10. November 2024 um 19:30 Uhr in der Markthalle in Glarus statt.
Am Montag, 3. November 2025 findet um 19.00 Uhr in der Gemeindestube des Gesellschaftshauses Ennenda ein «Runder Tisch Budget 2026» der Gemeinde Glarus statt. Vertreter des Gemeinderates und des Departementes Finanzen und Controlling erläutern detailliert das Budget 2026, den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 / 2027-2036, beantworten ihre Fragen und diskutieren die Hintergründe der Stossrichtungen des Gemeinderates.
Bitte melden Sie sich bis am Donnerstag, 30. Oktober an bei Sonja Kohler Müller, Abteilungsleiterin Gemeindeentwicklung und Kommunikation unter sonja.kohler@glarus.ch oder 058 611 81 27.
Das Memorial mit den Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen der Gemeindeversammlung 2/2025 ist auf der Website unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung aufgeschaltet und wird den Stimmberechtigten bis Mitte November per Post zugestellt.
Zudem stehen die Informationen zur Gemeindeversammlung 2/2025 in der VoteInfo-App zur Verfügung, die sowohl für Android als auch für iOS erhältlich ist.