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Gemeinderat Glarus will Hochwasserschutz vorantreiben

In der Gemeinde Glarus bestehen erhebliche Hochwasserrisiken an der Linth und an verschiedenen Seitengewässern.

Notwendige Massnahmen zum Hochwasserschutz oder auch Unterhaltmassnahmen an bestehenden Schutzbauten kann die Gemeinde finanziell aber nur stemmen, wenn diese von Kanton und Bund subventioniert werden. Dafür fehlt eine entsprechende kommunale Rechtsgrundlage. 

Die Legislaturplanung 2023–2026 der Gemeinde Glarus sieht die Einführung einer Rechtsgrundlage für den Hochwasserschutz als grundlegende Massnahme zur Erreichung des Schwerpunktziels "schützen und entwickeln" vor. An der Gemeindeversammlung 1/2024 vom 31. Mai 2024 wird nun eine Verordnung über den Hochwasserschutz zum Erlass vorgelegt.

Verordnung regelt Zuständigkeiten

Generell gilt, dass das übergeordnete Recht (Bundesrecht und EG ZGB) den Regelungsspielraum für die kommunale Verordnung vorgibt. Die von der Gemeinde erarbeitete Verordnung definiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kantons die Zuständigkeiten für Hochwasserschutzaufgaben. Geregelt wird also, wer in der Gemeinde für welche Hochwasserschutzaufgaben zuständig ist, was die Rolle von Bach- und Wuhrkorporationen ist und wer für welche Massnahmen finanziell aufkommen muss. Im Kanton Glarus gilt gemäss kantonaler Rechtsgrundlage für alle Gewässer, dass diejenigen bezahlen müssen, welche von Schutzmassnahmen profitieren. Das führt zu komplizierten Veranlagungsprozessen.

Die Verordnung wurde dank Mitwirkung von Bevölkerung und Parteien bereits optimiert

Zu der erarbeiteten Verordnung führte der Gemeinderat vom 13. November 2023 bis am 22. Dezember 2023 eine öffentliche Vernehmlassung durch. Im Rahmen derer gingen zwölf Stellungnahmen ein. Dank der aktiven Mitwirkung von Bevölkerung und Parteien konnte die Vorlage so nochmals optimiert werden.

Weiteres Vorgehen

Das den Verordnungstext und weitere Informationen enthaltende Memorial zur Gemeindeversammlung 1/2024 vom 31. Mai 2024 wird Ende April auf der Website der Gemeinde Glarus www.glarus.ch/gemeindeversammlung publiziert und den Haushalten bis Mitte Mai per Post zugestellt. Stimmberechtigte, die sich über die im Memorial enthaltenen Informationen hinaus mit der Verordnung über den Hochwasserschutz auseinandersetzen möchten, können dies wie folgt tun:

  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, um 19:30 Uhr im Schützenhaussaal, Glarus.
  • Auf der Website der Gemeinde stehen unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung ab Ende April weiterführende Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
  • Die Verantwortlichen des Departements Wald und Landwirtschaft geben bei Fragen und Anliegen gerne persönlich Auskunft (James Leuzinger, Fachstellenleiter Hochwasserschutz, james.leuzinger@glarus.ch oder 058 611 83 04).