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Zonenplanänderung Leimen, Glarus: Start der öffentlichen Auflage

Im Verfahren zur Teilrevision der Nutzungsplanung für das Gebiet Leimen, Glarus, findet vom Donnerstag, 29. Februar 2024, bis Dienstag, 2. April 2024, die öffentliche Auflage statt.

Die im Leimen, Glarus, vorhandene Arbeitszone soll auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der dort ansässigen Fäh Maschinen- und Anlagenbau AG ausgerichtet werden. Eine Bauzonenänderung soll das für die Entwicklung des Unternehmens notwendige Bauland sicherstellen. Im Gegenzug werden betrieblich nicht notwendige Arbeitszonenflächen der Landwirtschaftszone zugewiesen und ein Gewässerraum ausgeschieden. Detaillierte Informationen zur geplanten Zonenplanänderung wurden bereits kommuniziert (s. Medienmitteilung vom 12.02.2024).

Nach durchgeführter öffentlicher Mitwirkung findet nun vom Donnerstag, 29. Februar 2024, bis Dienstag, 2. April 2024, in dieser Sache die öffentliche Planauflage gemäss Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) statt. Während dieser Zeit können die Dokumente, welche der vorgesehenen Zonenplanänderung zugrunde liegen, im Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, Ennenda, oder auf der Webseite der Gemeinde Glarus unter www.glarus.ch/planauflagen eingesehen werden. Ferner haben während der Auflagefrist alle, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweisen können, die Möglichkeit, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen die Zonenplanänderung und/oder die Ausscheidung des Gewässerraums zu erheben (Art. 26 RBG). Nach Ablauf der Auflagefrist fällt der Gemeinderat allfällige Einspracheentscheide und wird die Zonenplanänderung sowie die Ausscheidung des Gewässerraums der Gemeindeversammlung zum Erlass unterbreiten.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Andreas Irniger, Gemeindeplaner (andreas.irniger@glarus.ch; Tel 058 611 89 96), nach vorhergehender Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.