Direkt zum Inhalt springen

Öffentlichkeitsprinzip

Generelle Information
Das im Kanton Glarus seit dem 1. Januar 2023 geltende Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten. Es verpflichtet einerseits staatliche Behörden, mit Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus an die Öffentlichkeit zu gelangen, also eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Andererseits hat jede Person das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Organen vorhanden sind. 

Ausnahmen zum Öffentlichkeitsprinzip
Generell ausgeschlossen sind Informationen, die vor dem 1. Januar 2023 angefallen sind.
Einzelne Kategorien von Informationen sind pauschal vom Zugang ausgenommen, nämlich:

  • Aufzeichnungen, die kommerziell genutzt werden
  • Aufzeichnungen, die noch nicht fertiggestellt sind
  • Unterlagen, die zwar eine öffentliche Aufgabe betreffen, jedoch ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt sind
  • Unterlagen und Protokolle, die eine nicht öffentliche Sitzung betreffen
  • Amtliche Dokumente, die hängige Geschäfte und Verfahren oder Positionen in laufenden Vertragsverhandlungen betreffen
  • Amtliche Dokumente, die spezialgesetzlich als geheim oder vertraulich bezeichnet sind

Der Zugang zu Informationen aus einem hängigen Verfahren richtet sich nach dem massgebenden Verfahrensrecht.

Gesuchsformular und -ablauf
Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten können Sie mittels dieses elektronischen Gesuchsformulars stellen.
Daraufhin prüfen wir unter anderem, ob keine gesetzlichen Zugangsverbote vorliegen und ob das Interesse der gesuchstellenden Person gegenüber öffentlichen oder privaten Interessen überwiegt. Je nach Ergebnis dieser Prüfung heissen wir das Gesuch gut und gewähren den Zugang zum amtlichen Dokument oder aber müssen wir das Gesuch abweisen.

Kosten
Das Zugangsverfahren ist in der Regel kostenlos. Verursacht die Behandlung eines Zugangsgesuchs erheblichen Aufwand, dürfen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Sind für ein Gesuch Kosten zu erwarten, so informieren wir Sie im Voraus darüber.

Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)
Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG)
Reglement über den Vollzug des Öffentlichkeitsprinzips
Reglement zu Informationsverwaltung, Datenschutz und Archivierung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Glarus.

real estate