Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Die Gemeindekanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien.
Beglaubigungen auf Terminanfrage (kanzlei@glarus.ch oder Tel. 058 611 81 91)
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen und die Unterschrift vor der Amtsperson zu leisten. Die Gebühren können Sie dem unten verlinkten Gebührentarif Beglaubigungen entnehmen.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie. Die Gebühren können Sie dem unten verlinkten Gebührentarif Beglaubigungen entnehmen.
Legalisationen und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Glarus zuständig.
Zugehörige Dienstleistungen
Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind in Begleitung einer Drittperson
Bewilligung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind
Bewilligung für alleinreisende minderjährige Personen
Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch eine Drittperson
Gebührentarif Beglaubigungen