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Krankenkassen-Kontrolle

Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, muss spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Dieselbe Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind bei einem Krankenversicherer anmelden müssen.

Die Gemeinden (Einwohnerdienste) sorgen gemäss Art. 5 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung für die Einhaltung und weisen Personen einem Versicherer zu, welche ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes.