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Sonntagsverkäufe

In Absprache mit dem lokalen Gewerbe hat die Gemeinde Glarus für das Jahr 2024 folgende verkaufsoffene Sonntage festgelegt:

Ortsteil 1. Sonntag 2. Sonntag 3. Sonntag 4. Sonntag
Ganze Gemeinde 24.03.2024 08.12.2024 15.12.2024 22.12.2024

Das Merkblatt dazu finden Sie hier.

Diese Regelung gilt ausschliesslich für sogenannte Verkaufsgeschäfte und nicht für Dienstleister (wie z.B. Coiffeure, Banken, Versicherungen, Reisebüros, Fitnesszentren etc.). Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sowie weitere Bestimmungen über die Ruhe und Ordnung an öffentlichen Ruhetagen bleiben vorbehalten.

Wünsche für verkaufsoffene Sonntage können jeweils bis 31. Oktober des Vorjahres an Sonja Kohler Müller  sonja.kohler@glarus.ch gemeldet werden. Sofern von den Verkaufsgeschäften bis zu diesem Datum keine Wünsche eingehen, orientiert sich die Gemeinde Glarus an den Daten des Vorjahres.

Als Grundlage für die verkaufsoffenen Sonntage gilt das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage, Art. 7, Abs. 4. Die Gemeinden bestimmen höchstens vier Sonntage im Jahr, an denen Verkaufsgeschäfte offen gehalten werden dürfen. Bei der Bewilligung der Sonntagsverkäufe kann die Gemeinde regionale Bedürfnisse berücksichtigen und vier Tage pro Jahr und Ortschaft bewilligen.

Der Landsgemeindesonntag ist jedes Jahr ein verkaufsoffener Sonntag im Ortsteil Glarus. Die Garagissimo gilt nicht als verkaufsoffener Sonntag.