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Polizeistundenverlängerung

Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten die vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten (Art. 12 und 13 Gastgewerbegesetz). Diese dauern von

  • 24.00 bis 05.00 Uhr
  • 01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden. Das Gesuch ist mittels folgendem Formular an die Abteilung Generationen und Kultur zu entrichten.

Formular Polizeistundenverlängerung