Direkt zum Inhalt springen

Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien

Die Gemeindekanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.

Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen und die Unterschrift vor der Amtsperson zu leisten. Es wird eine Gebühr von 20 Franken verrechnet.

Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie. Es wird eine Gebühr von 15 Franken verrechnet.

Legalisationen und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Glarus zuständig.

Zugehörige Dienstleistungen: Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind / Grenzübertritt Auto