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Adressänderungen

Adressänderungen (Zu-, Um- oder Wegzüge) müssen den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.

Online-Meldung

Sie haben die Möglichkeit, die Adressänderung mittels eUmzug zu melden. Verwenden Sie hierzu den nachfolgenden Link:

Bitte beachten Sie, dass mit eUmzug die Abmeldung von der alten Gemeinde sowie die Anmeldung in der neuen Gemeinde gleichzeitig in einem Schritt erfolgen (vorausgesetzt, die alte und die neue Gemeinde bieten beide den Service eUmzug an). 

Persönliche Meldung

Melden Sie Ihre Adressänderung (Zu-, Um- oder Wegzüge) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie aufgrund der Nutzungsbeschränkungen eUmzug nicht verwenden können.

 

Umzug innerhalb der Gemeinde

a) Schweizer Bürger/innen

  • Gültigen Reisepass/Identitätskarte zur Identifikation

b) Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Kopie gültiger Reisepass/Personalausweis/Identitätskarte
  • Kopie unterschriebener Mietvertrag
  • Bestätigung des Vermieters, sofern Sie nicht Mieter gemäss Mietvertrag sind
  • Gebühren Migrationsamt

Gerne weisen wir Sie auch auf den Online-Schalter der Technischen Betriebe Glarus für die dortige Ummeldung hin: https://www.tbglarus.ch/online-schalter/

Zuzug in die Gemeinde Glarus

Vor der Anmeldung in Glarus müssen Sie sich zwingend beim vorherigen Wohnort abmelden (Ausnahme: Sie nutzen eUmzug, hierbei geschehen Ab- und Anmeldung in einem Schritt).

Für die Anmeldung benötigen wir

a) Schweizer Bürger/innen

  • Heimatschein aller erwachsenen Personen (wird bei eUmzug direkt durch die vorhergehende Gemeinde an uns weitergeleitet)
  • Gültigen Reisepass/Identitätskarte zur Identifikation
  • Kopie Krankenkassenpolice/Versicherungskarte (Grundversicherung KVG)
  • Anmeldegebühr Gemeinde CHF 25.-

b) Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Kopie gültiger Reisepass/Personalausweis/Identitätskarte
  • Kopie unterschriebener Mietvertrag
  • Bestätigung des Vermieters, sofern Sie nicht Mieter gemäss Mietvertrag sind
  • Kopie Krankenkassenpolice/Versicherungskarte (Grundversicherung KVG)
  • Arbeitsvertrag/Arbeitgeberbestätigung bei ausserkantonalen Zuzügen mit L- oder B-Bewilligung sämtlicher Staatsangehörigkeiten sowie C-Bewilligung von Nicht-EU/EFTA-Staaten
  • Anmeldegebühr Gemeinde CHF 25.- zuzüglich Gebühren Migrationsamt
  • Bei einem Zuzug aus dem Ausland: statt des Ausländerausweises das ausgefüllte Formular A1 (bei einem Familiennachzug von EU/EFTA-Bürgern das Formular A2 sowie Heiratsurkunde bei Ehepartnern und Geburtsurkunde bei Kindern; in diesem Fall müssen alle zuziehenden Familienmitglieder persönlich vorbeikommen) 

c) Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz

  • Heimatausweis (wird durch die Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt)
  • gültigen Reisepass/Identitätskarte zur Identifikation
  • Kopie Krankenkassenpolice/Versicherungskarte (Grundversicherung KVG)
  • Mietvertrag von auswärts und Glarus, evtl. Lehr- oder Ausbildungsvertrag sowie ausgefüllten Fragebogen [pdf, 137 KB]
  • Anmeldegebühr Gemeinde CHF 25.-

Gerne weisen wir Sie auch auf den Online-Schalter der Technischen Betriebe Glarus für die dortige Anmeldung hin: https://www.tbglarus.ch/online-schalter/

Wegzug aus der Gemeinde Glarus

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vorgängigen persönlichen Abmeldung keine Möglichkeit mehr haben, eUmzug für die Anmeldung in der neuen Gemeinde zu nutzen, da Ab- und Anmeldung mittels eUmzug in einem Schritt erfolgen.

Erforderliche Informationen und Unterlagen bei einem Wegzug

a) Schweizer Bürger/innen

  • Gültiger Reisepass/Identitätskarte zur Identifikation
  • Bei persönlicher Abmeldung werden wir Ihnen den Heimatschein am Schalter aushändigen, bei einer Abmeldung via eUmzug werden wir den Heimatschein direkt an die Wegzugsgemeinde weiterleiten.
  • Bei einem Wegzug ins Ausland: 

b) Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis/Reisepass/Identitätskarte zur Identifikation
  • Bei einem Wegzug ins Ausland: 

Gerne weisen wir Sie auch auf den Online-Schalter der Technischen Betriebe Glarus für die dortige Meldung hin: https://www.tbglarus.ch/online-schalter/