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Eidgenössische Volksabstimmung und Regierungsrats-Ersatzwahl vom 7. März 2021: Aufruf zur brieflichen Stimmabgabe

Stimmen Sie wenn möglich brieflich ab.

Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 8. Februar 2021

Die anhaltende besondere Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, abermals gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu richten.

Den Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus ist es weiterhin wichtig, die stimmberechtigten Personen und die Mitglieder der Wahlbüros in den Stimmlokalen zu schützen. Deshalb rufen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus alle stimmberechtigten Personen auf, auch bei der Eidgenössischen Volksabstimmung und der Ersatzwahl in den Regierungsrat vom 7. März 2021 (inkl. allfälligem
zweitem Wahlgang vom 28. März 2021) brieflich oder vorzeitig bei den dafür auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Stellen abzustimmen. Auf diese Weise ist es möglich, das Stimmrecht auszuüben, ohne in direkten Kontakt mit anderen Menschen zu treten und somit sich selber und die anderen zu schützen. 

Alle drei Glarner Gemeinden sehen für den Urnengang vom 7. März 2021 und für den allfälligen zweiten Wahlgang vom 28. März 2021 dieselben angepassten Öffnungszeiten sowie Standorte der Stimmlokale wie bei den vergangenen beiden Eidgenössischen Abstimmungsterminen vor:

Öffnungszeiten / Standorte Stimmlokale

Dorf Standort Öffnungszeiten
Glarus Gemeindehaus, Gemeindehausplatz 5 Freitag, 17.30 - 18.30 Uhr
Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr

Die Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus danken den Stimmberechtigten, dass sie diesem Aufruf zur brieflichen / vorzeitigen Stimmabgabe Folge leisten und wünschen Ihnen gute Gesundheit.

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