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Coronavirus-Situation: Aus den Beschlüssen von Gemeinderat und Geschäftsleitung

Gemeindeversammlung 1/2020 verschoben auf Freitag, 2. Oktober 2020

Der Gemeinderat hat entschieden, die Gemeindeversammlung 1/2020 auf Freitag, 2. Oktober 2020, zu verschieben. Die aktuelle Coronavirus-Situation lässt es nicht zu, die Gemeindeversammlung 1/2020 am vorgesehenen Termin vom 5. Juni 2020 abzuhalten.

Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bleiben gemäss jüngstem Entscheid des Bundesrates bis Ende August 2020 verboten. Ab wann Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen wieder zulässig sind, wird der der Bundesrat voraussichtlich erst Ende Mai 2020 entscheiden, wobei diesbezügliche Lockerungen frühestens per 8. Juni 2020 zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, die Gemeindeversammlung 1/2020 am vorgesehenen Termin vom 5. Juni 2020 abzuhalten.

Der Gemeinderat hat daher verschiedene Verschiebungsdaten geprüft. Er ist zum Schluss gelangt, dass es angesichts des schwer voraussehbaren mutmasslichen Pandemie-Verlaufs, der traktandierten Geschäfte sowie des nötigen Vorlaufs zur Vorbereitung am sinnvollsten ist, die Gemeindeversammlung 1/2020 auf den 2. Oktober 2020 zu terminieren. Er zieht in Betracht, bei einzelnen für diese Gemeindeversammlung vorgesehenen Geschäften infolge Dringlichkeit einen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten zu fällen, dies mit Referendumsmöglichkeit ("Kästlibeschluss"). Gegebenenfalls folgen hierzu rechtzeitig nähere Informationen.

Die Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 1/2020 ist auf Donnerstag, 10. September 2020, terminiert. Am Termin für die Herbst-Gemeindeversammlung 2020, dem Freitag, 27. November 2020 (Informationsveranstaltung am 5. November 2020), hält der Gemeinderat fest.

Selbstverständlich stehen alle genannten Termine unter dem Vorbehalt, dass die dann herrschende Lage sowie die dann geltenden Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus die Abhaltung der Veranstaltungen überhaupt zulassen.

Terminübersicht (Änderungen vorbehalten):

Donnerstag, 10. September 2020, 19:30 Uhr Informationsveranstaltung
zur Gemeindeversammlung 1/2020
Freitag, 2. Oktober 2020, 19:30 Uhr Gemeindeversammlung 1/2020
Donnerstag, 5. November 2020, 19:30 Uhr Informationsveranstaltung
zur Gemeindeversammlung 2/2020
Freitag, 27. November 2020, 19:30 Uhr Gemeindeversammlung 2/2020


Rückkehr zu den normalen Schalteröffnungszeiten ab 11. Mai 2020

Die Schalter der Gemeindehäuser Glarus und Ennenda sind ab Montag, 11. Mai 2020, wieder zu den normalen Zeiten geöffnet. In den Gemeindehäusern bleiben Schutzmassnahmen aufrechterhalten, um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleisten.

Trotz Rückkehr zu den normalen Schalteröffnungszeiten bittet die Gemeindeverwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner, weiterhin die Möglichkeiten des Online-Schalters, von E-Mail und des Telefons zu nutzen und die Schalter bis auf Weiteres nur in nicht anders lösbaren Fällen aufzusuchen.

Öffnungszeiten ab 11. Mai 2020
Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr  
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr  
Spezielle Öffnungszeiten:
20.05.2020 Mittwoch 1 Stunde früher geschlossen 08.00-12.00, 13.30-16.00
21.05.2020 Donnerstag Auffahrt ganzer Tag geschlossen
01.06.2020 Montag Pfingstmontag ganzer Tag geschlossen
31.07.2020 Freitag 1 Stunde früher geschlossen 08.00-12.00, 13.30-16.00

Zu den angegebenen Zeiten ist die Gemeindeverwaltung telefonisch erreichbar.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen nimmt die Gemeindeverwaltung spätestens ab dem 11. Mai 2020 wieder alle gewohnten Aufgaben wahr. Die Priorisierung der Arbeiten aus dem März 2020 (siehe Medienmitteilung vom 24. März 2020) wird aufgehoben, soweit es die Bestimmungen von Bund und Kanton zulassen.

Die Entscheide des Bundesrats vom 29. April 2020 zu weiteren Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus haben Klärungsbedarf dahingehend ausgelöst, ab wann die gemeindeeigenen Sportanlagen und die weiteren Gemeindeliegenschaften wieder für Vereinsaktivitäten und andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde ist daran, die erforderlichen Abklärungen zu treffen und wird zu diesem Thema demnächst informieren.

Massnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft

Die Gemeinde Glarus unterstützt die lokale Wirtschaft in Ergänzung zu den von Bund und Kanton beschlossen Unterstützungspaketen mit konkreten Massnahmen.

Die Priorität liegt dabei bei der Gemeinde und den Technischen Betrieben bei der Sicherstellung der Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft etwa mit Strom, Wasser, Betreuungs-, Bildungs- und Entsorgungsdienstleistungen als zentralem Beitrag zur wirtschaftlichen Tätigkeit.

Weiter hat die Gemeinde bisher folgende konkrete Unterstützungsmassnahmen für Glarner KMU's umgesetzt:

  1. Rasche Bezahlung der Kreditoren ohne Ausschöpfung von Zahlungsfristen;
  2. Generelle Ausdehnung der Zahlungsfristen auf 120 Tage und auf Anfrage Abschluss von Zahlungsvereinbarungen sowie Verzicht auf Mahnung und Betreibung während der Corona-Pandemie;
  3. Aktion "Glaris liferet": Schreiben des Gemeinderates an alle Einwohnerinnen und Einwohner und Verteilung Flyer zu allen Lieferangeboten der Gastronomie, des Detailhandels und weiterer Anbieter in enger Zusammenarbeit mit der lokalen Shopping-Organisation Glarus Service;
  4. Unterstützungs-Programm "Mir sind wieder für üch da!" - eine Aktion von Glarner Kantonalbank, Somedia und Gemeinde Glarus zur Unterstützung der Werbe-Aktivitäten der Gewerbetreibenden in der Gemeinde Glarus beim «Wiedereinstieg»;
  5. Parkierungs-Bewirtschaftung bis am 31. Mai 2020 ausgesetzt;
  6. Gemeindeaufträge, insbesondere solche infolge von Corona-Massnahmen, soweit rechtlich zulässig konsequent an lokale Dienstleister vergeben (Beispiele: Druckaufträge, Abpacken von Drucksachen, Verteilung Drucksachen, Geschenke);
  7. Gebührenwesen:
    • Verzicht auf Verrechnung der für das Jahr 2020 geschuldeten Gebühren zur Benützung des öffentlichen Grundes bei Gastronomiebetrieben mit ordentlicher Betriebsbewilligung und bei Detailhandels-Betrieben (Ausnahmen: temporäre Essensstände und Take-Away-Betriebe)
    • Verzicht auf Verrechnung der für das Jahr 2020 geschuldeten Gebühren für ständige Verlängerungen in der Gastronomie
  8. Individuelle Prüfung aller Gemeinde-Baustellen (Weiterführung, Korrektur, Priorisierung).

Weitere Unterstützungsmassnahmen sind in Prüfung.

Absage Papiersammlung vom 16. Mai 2020
Die für den 16. Mai 2020 im Ortsteil Glarus vorgesehene Papiersammlung wird nicht durchgeführt. Ob die im Juni 2020 angesetzten Papiersammlungen wie geplant durchgeführt werden, entscheidet die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit von den vom Bund vorgesehenen Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Dank an die Alters- und Pflegeheime Glarus
Der Gemeinderat hat sich bei den Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime Glarus (APG) über die in den drei Alterszentren Bergli, Bruggli und Bühli herrschende Lage informiert. Die gesamte Belegschaft der APG handelt in dieser schwierigen Situation kompetent, beherzt und mit viel Einsatz. Der Gemeinderat ist in Gedanken bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alterszentren, beim Personal und bei allen Helferinnen und Helfern. Er dankt allen Involvierten herzlich für ihr ausserordentliches Engagement.

Nachbarschaftshilfe
Weiterhin bieten in der Gemeinde Glarus diverse Organisationen Unterstützung für den Alltag an:

Die Schweizerische Post bietet den Bargeldbezug, das Bezahlen von Rechnungen und das Abholen von Sendungen an der Haustüre an, dies nach einmaliger Registrierung und Anmeldung. Kontaktieren Sie hierzu bitte die Post telefonisch unter 058 341 02 00 oder per E-Mail an hausservice@post.ch. Seniorinnen und Senioren können sich auch bei Pro Senectute Glarus melden (siehe Kontaktangaben oben), welche die Daten an die Post weiterleitet.

Appell an die Bevölkerung: Bitte schützen Sie sich weiterhin!
Die Gemeinde Glarus unterstützt den nach wie vor geltenden Aufruf von Bundesrat und Regierungsrat an die Bevölkerung, Abstand zu halten und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Insbesondere sind beliebte Ausflugsorte wie das Klöntal, die Ennetberge oder das Uschenriet zu meiden.
Zusammen mit der konsequenten Anwendung der Gruppen-, Abstands- und Hygieneregeln wird es uns gelingen, die Übertragungsmöglichkeiten des Coronavirus so klein wie möglich zu halten und die Pandemie schliesslich zu bewältigen.
Die weiterhin geltenden Verhaltensregeln finden sich unter www.bag-coronavirus.ch.