Zeitplan
Projektierung und Bewilligung
Innerhalb von zwei Jahren soll das bewilligungsfähige Hochwasserschutzprojekt vorliegen. Dies bedeutet, dass auch die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen ist uns insbesondere auch die gewässerschutzrechtlichen Fragen (Grundwasser) geklärt sind. Im Anschluss daran folgt die Bewilligungsphase.
Die Gemeindeversammlung wird über die Realisierung des Hochwasserschutzprojekts (Baukredit-Vorlage) entscheiden, wenn das bewilligte Projekt vorliegt und die Finanzierung mit Bund und Kanton definiert ist. Vor dem Beschluss über einen Baukredit hat auch ein Veranlagungsverfahren zur Festlegung der angemessenen Kostenbeteiligung der Nutzniessenden zu erfolgen.
Ausführungsprojekt und Realisierung
Betreffend den Beginn der Realisierung bestehen Unsicherheiten aufgrund der verschiedenen vorhergehenden Verfahren (Bewilligung, Veranlagung, etc.). Vor Realisierung erfolgt die Planung des Ausführungsprojekts. Als Frühestmöglicher Baustart wird das Jahr 2031 angenommen.