Wasserbauliche Massnahmen
Unter die wasserbaulichen Massnahmen fallen sämtliche Massnahmen innerhalb des Flusslaufs, insbesondere dieAbsenkung und Gestaltung der Flusssohleund die Unterfangung, Verstärkung und Neugestaltung von Uferbereichen.
Die Optimierung des Flussprofils findet mehrheitlich im bestehenden Flusslauf statt. Grundsätzlich wird eine Sohlenbreite von 26 m bis 30 m angestrebt, wobei eine minimale Breite von 24 m eingehalten wird. Wo die Linth heute breiter als 30 m ist, wird die Sohle nicht auf der gesamten Flussbreite abgesenkt. Eine Verbreitung des Linthlaufs ist vor allem im Bereich der Einmündung der Bachselirunse beim Alpenbrüggli erforderlich. Durch die Absenkung der Flusssohle müssen die bestehenden Wuhre unterfangen oder weitgehend umgestaltet werden. Geplant ist der Bau von Uferflächen mit grossen unbearbeiteten Steinen (Blockwurf), die mit Kies eingedeckt werden. Damit ist eine hochwassersichere Bauweise der Ufer in den kanalisierten Abschnitten sichergestellt.
Das Gefälle der projektierten Linthsohle ist auf der gesamten Strecke möglichst gleichmässig anzulegen, zwischen 0.5 und 0.55 %. Punktuell sind kurze steilere oder flächere Abschnitte möglich, wo es zur hydraulischen Optimierung erforderlich ist. Tiefere Gefälle als 0.5 % auf längerer Strecke sind zu vermeiden, da in diesen Abschnitten die Gefahr einer Sohlenanhebung (Ablagerung von Geschiebe), insbesondere bei abklingenden Hochwasserabflüssen, erhöht wäre.
In den Gebieten Fischligen, Obere Allmeind, Untere Allmeind, nördlich des Alpenbrüggli und beim Rollenguet sind grosse naturnahe Uferzonen vorgesehen.
Mehr im Kapitel Lebendige Linth.