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Projektorganisation

Im Kanton Glarus müssen, nach Massgabe des geltenden Kantonsrecht, in erster Linie die Ufereigentümer/innen für den Hochwasserschutz sorgen. An der Linth in Glarus können die direkten Ufereigentümer/innen im Rahmen der sogenannten Wuhrpflicht den Hochwasserschutz jedoch nicht sicherstellen. In solchen Fällen haben Gemeinden die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten an denjenigen Gewässerabschnitten vorzunehmen, wo ein grosses Schutzinteresse der Öffentlichkeit besteht (Schutzdefizite) und keine öffentlich-rechtliche Korporation besteht resp. zuständig ist.

Mit der Projektleitung ist die Fachstelle Hochwasserschutz beauftragt, die von den Departementsleitenden von Wald und Landwirtschaft (DWL) und Bau und Umwelt (DBV) unterstützt wird. Die Projektleitung steht im engen Austausch mit den Fachstellen von Kanton und Bund und wird von verschiedenen Expert/innen unterstützt.

Das Hochwasserschutzprojekt wird von verschiedenen Fachspezialisten/innen geplant. Aufgrund der Komplexität des Projekts muss das Planerteam verschiedene Fachbereiche abdecken und interdisziplinär arbeiten. Zudem sind periodische Begleitgruppenanlässe mit verschiedenen Interessengruppen vorzusehen. So kann sichergestellt werden, dass auch deren Interessen bestmöglich berücksichtigt werden können. Die Partizipation von Interessengruppierungen am Projekt ist eine Grundanforderung des Bundes bei Wasserbauprojekten dieser Grösse.

Projektorganigramm

 

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